Schwabacher Richterin: „Vielleicht werden’s dann ruhiger“

29.8.2016, 18:03 Uhr

Auch im Gerichtssaal konnte Max Freiberger sein Temperament nicht immer zügeln. Als ihn Dr. Andrea Martin daran erinnerte, dass er ein erwachsener Mann sei und „edz langsam Ruhe sein muss mit dem Grambf“, fiel er ihr mit der Bemerkung „i bin hald suu wäi ii bin“ ins Wort. Dann holte der 50-Jährige aus, um von seinen allgemein schlechten Erfahrungen mit Behörden zu berichten.

An sich hatte der Freiberger Max bei seinem Besuch in der Gemeinde gar nichts mit dem Geschäftsleitenden Beamten zu tun. Weil aber dessen Bürotür eben mal offen stand, machte er einen Schlenker und beschimpfte den 51-Jährigen mit „pauschalen Unfreundlichkeiten“. Alle Versuche, den Mann zu beruhigen, brachten nichts. „Er war völlig außer Fassung, atmete unregelmäßig und hatte einen hochroten Kopf“, sagte der Beamte: „Er war kurz vor dem Platzen“. Und weil der Rathausangestellte die „Gefahr eines körperlichen Angriffs“ sah, löste er über seinen PC einen stillen Alarm aus. Kollegen kamen ihm zu Hilfe.

Ein paar Tage später suchte der 50-Jährige dann doch ein Gespräch bei der „Gmaa“. „Das Wort Entschuldigung fiel zwar nicht, aber er hat sich alles sagen lassen“, erinnerte sich der Beamte, der dann auch noch wissen ließ, dass er noch nie jemanden angezeigt hat.

Die Richterin setzte schließlich einen Punkt. „Ich mache jetzt einen ungewöhnlichen Vorschlag, bei dem aber alle Prozessbeteiligten einverstanden sein müssten“, sagte sie. Der Vorschlag war, Max Freiberger zu einer Fachstelle nach Nürnberg zu schicken, die sich Gewaltberatung nennt. „Vielleicht werden‘s dann ein bisschen ruhiger.“

Erleichterung bei Pflichtverteidiger Wolfgang Meier (Hilpoltstein) und auch beim Angeklagten. „I wolld eh mal zu suu an Dings gehen“, sagte er, und meinte damit einen Facharzt für Neurologie und Psychiatrie. Auch Staatsanwalt Dr. Roman Tomasini stand der Sache aufgeschlossen gegenüber und war überzeugt, dass man „ja nix kaputt machen kann“. „Wenn Sie aber noch mal jemanden bedrohen, dann landen Sie im Knast“, sagte der Vertreter der Anklagebehörde unmissverständlich.

In früheren Verfahren wegen Beleidigung und Bedrohung – da ging es unter anderem um aufpolierte Kiefer oder den Einsatz eines Kälberstrickes – war Freiberger nämlich schon einmal zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Fünf Sitzungen bei der Gewaltberatung muss der 50-Jährige dem Gericht nun innerhalb des nächsten halben Jahres nachweisen. Dann wird Richterin Dr. Andrea Martin das Verfahren gegen ihn einstellen. Tut Max F. das nicht, dann . . .

ARNO HEIDER

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