Süffiges Jubiläum: „500 Jahre Reinheitsgebot“

15.1.2016, 17:38 Uhr
Süffiges Jubiläum: „500 Jahre Reinheitsgebot“

© Foto: Jürgen Leykamm

Eine bessere Örtlichkeit für den Auftakt als das neue interaktive Museum im Kornhaus hätte gar nicht gefunden werden können, schwärmte dort Gunzenhausens Bürgermeister Karl-Heinz Fitz. Dort merkte er aber auch an, dass man mit dem Jubeljahr eigentlich 27 Jahre zu spät dran sei. Denn das „fränkische Reinheitsgebot“ habe man in Bamberg schon 1489 erlassen.

Es erlaubte auch bereits Malz neben Hopfen und Wasser als Inhaltsstoff – wie es auch in der heutigen Version des „Bayerischen Reinheitsgebots“ zu finden ist. Ursprünglich war stattdessen Gerste erlaubt. Die Hefe wiederum kam erst später hinzu.

Im 16. Jahrhundert war sie schlicht noch nicht bekannt beziehungsweise man wertete sie einfach als Produkt des Gärprozesses, erkannte aber schon, dass dieses „Zeug“ dafür sorgen konnte, „dass im Sud Hopfen und Malz nicht verloren war“. So erläuterte es Walter König, Geschäftsführer des Bayerischen Brauerbundes. Der Begriff „Reinheitsgebot“ für die einfache Herstellungsvorschrift sei erst 1918 bei einer Rede gefallen und habe sich dann als „Qualitätsversprechen in einem Wort“ eingebürgert.

Das zieht bis heute Kreise in die EU, die dafür sorgt, dass dort „wo bayerisches Bier draufsteht, Reinheitsgebot drin ist.“ Ursprünglich diente das Gebot nicht nur als Verbraucherschutz, sondern auch als Steuereinnahmequelle.

In Spalt spielt das  Reinheitsgebot heuer  eine zentrale Rolle: Braukurse, Führungen, Verkostungen und vieles mehr werden angeboten. Für das gesamte Fränkische Seenland kündet ein eigener Prospekt von zahlreichen Veranstaltungen.

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