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Tränen und Reue nach Faustschlag mit 2,2 Promille

Burgfestbesucher muss für Körperverletzung und Beleidigung 3000 Euro bezahlen — Normalerweise Gefängnis - 03.02.12

HILPOLTSTEIN  - Weil er im Jahr 2010 aus beruflichen Gründen den Burgfestmontag in Hilpoltstein nicht besuchen konnte, holte Werner W. (Name geändert) im vergangenen Jahr alles nach und trank gar arg viel über den Durst. Nun stand der 45-jährige Heizungsbauer wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung vor Gericht.


„Ich kann nur sagen, dass es mir außerordentlich leid tut“, sagte Werner W., nachdem ihm Staatsanwältin Marion Hüttl vorhielt, am 6. August 2011 gegen 20.30 Uhr einen Angestellten des Sicherheitsdienstes mit den Worten „Drecksau“ beleidigt und zudem versucht zu haben, dem Security-Mann in den Bauch zu boxen. Der Schwinger verfehlte allerdings sein Ziel.

Als Werner W. aus dem Festzelt entfernt wurde, soll er einen anderen Sicherheitsdienstler mit der Faust ins Gesicht geschlagen und diesen Mann mit den Ausdrücken „Arschloch“ und „Drecksau“ beleidigt haben.

„Das war schon gscheit über dem Limit“, kommentierte Richterin Dr. Andrea Neubauer, zumal sie aus den Akten wusste, dass der Heizungsbauer nicht mehr in der Lage war, sich verständlich auszudrücken, dass er heftig schwankte, und dass er nicht einmal mehr in der Lage war, einen Test am Alkomaten durchzuführen. Als W. um 5Uhr aus der Ausnüchterungszelle entlassen werden konnte, habe er noch 0,6 Promille intus gehabt, sagte Neubauer und rechnete zurück: Zum Tatzeitpunkt müssen es also um die 2,2 Promille gewesen sein.

Immer wieder beteuerte der 45-Jährige, dass er sich seinen Ausfall selbst nicht erklären könne, dass er weit davon entfernt sei, sich jeden Tag „die Kante“ zu geben, dass er weiß Gott kein Schläger sei. Und Rechtsanwalt Oliver Blum brachte dann auch ein, dass sich sein Mandant schon im Dezember schriftlich bei seinen „Kontrahenten“ entschuldigt habe, dass er für die Beleidigung 100 Euro und für die Körperverletzung 500 Euro als Wiedergutmachung bezahlt habe.

Da Werner W. aus strafrechtlicher Sicht ein bisher unbeschriebenes Blatt war, beantragte Staatsanwältin Marion Hüttl angesichts des Geständnisses, der Schuldeinsicht, der Reue und des Täter-Opfer-Ausgleiches, den Heizungsbauer mit 120 Tagessätzen zu je 28 Euro zu bestrafen. Verteidiger Oliver Blum meinte, dass sein Mandant aus dem Vorfall – „Da gibt es nichts zu rütteln“ – eine Lehre gezogen habe. Selten habe er erlebt, dass ein Mensch selbst so betroffen auf sein Fehlverhalten reagiert habe. Sogar Tränen seien beim Aussöhnungsgespräch zwischen Werner W. und dem Sicherheitsmann geflossen. Blum stellte das Strafmaß ins Ermessen des Gerichtes, wollte die Anzahl der Tagessätze aber niedriger angesetzt wissen.

Richterin Dr. Andrea Neubauer verurteilte den 45-Jährigen schließlich zu 110 Tagessätzen, also 3000 Euro. „Für einen Faustschlag ins Gesicht sind normalerweise sieben bis zehn Monate Gefängnis fällig“, sagte Neubauer. Nur das vorbildliche Verhalten nach der Tat ermögliche es ihr, in diesem Fall eine Geldstrafe zu verhängen. „Kein Mensch darf sich so zulaufen lassen, dass er so ausrastet“, schrieb die Richterin Werner W. ins Stammbuch und empfahl ihm, beim nächsten Burgfest-Montag „weit unter den zwei Promille“ zu bleiben. 



ARNO HEIDER

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