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Trotz 2,15 Promille „wie im nüchternen Zustand“

Drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für Trunkenheitsfahrt — „Es ist wirklich Zeit, die Reißleine zu ziehen“ - 25.01.2013

HILPOLTSTEIN  - Gerade einmal einen Kilometer war Murat A. (Name geändert) auf dem Weg vom Einkaufen nach Hause unterwegs, als er von der Polizei gestoppt wurde. Die Routinekontrolle hatte für den 48-jährigen arbeitslosen Industriemechaniker massive Folgen, da er mit 2,15 Promille Alkohol im Blut unterwegs war.

„Ja, das ist richtig“, räumte der Angeklagte die Trunkenheitsfahrt unumwunden ein, „das hätte nicht passieren dürfen“. Er habe sich im Auto eigentlich nur aufwärmen wollen, sagte der 48-Jährige. Dass er gefahren ist, wusste er nicht mehr.

Das wunderte Richterin Dr. Andrea Martin, denn bei der ärztlichen Untersuchung nach der Blutentnahme präsentierte sich Murat A. „wie im nüchternen Zustand“. Die Sprache war deutlich, das Bewusstsein klar und auch der Finger-Nase-Test war unauffällig.

„Das deutet darauf hin, dass sie Alkohol in größeren Mengen gewöhnt sind“, sagte die Richterin, und auch das Bundeszentralregister lieferte diesbezügliche Hinweise: 2008 eine Trunkenheitsfahrt und 2012 ein vorsätzlicher Vollrausch. Die Küche von Murat A. war damals in Flammen aufgegangen, weil er eine noch brennende Zigarette im Mülleimer entsorgt hatte.

Immer wieder betonte der 48-Jährige, dass er seit der verhängnisvollen Fahrt am 26. Oktober vergangenen Jahres keinen Alkohol mehr getrunken habe. Mit seiner Freundin, mit der er wegen seines Alkoholkonsums immer wieder Probleme gehabt habe, habe er sich versöhnt und die oft nicht einfache Vergangenheit habe er zurückgelassen.

Weil Murat A. mit zwei einschlägigen Vorstrafen belastet war, kam für Staatsanwalt Lutz Schwaiger eine Geldstrafe nicht mehr in Frage. Er beantragte drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, dazu eine Geldauflage in Höhe von 300 Euro und eine Führerscheinsperre von 18 Monaten.

Richterin Dr. Martin folgte dem Staatsanwalt bei der Bewährungsstrafe und der Führerscheinsperre, sah aber von einer Geldauflage ab. Rund 300 Euro muss der 48-Jährige allerdings für vierteljährliche Alkoholscreenings beim Gesundheitsamt aufwenden. „Damit ich auch sehe, dass Ihre Abstinenz kein hohles Versprechen ist“, meinte Martin. Nachweisen muss Murat A. zudem zehn Therapiegespräche bei der Suchtberatung der Diakonie in Roth. Mit den Worten „Wenn Sie trinken, wird es gefährlich. Deshalb ist es wirklich Zeit, die Reißleine zu ziehen“, verabschiedete die Richterin den Hilpoltsteiner. 

ahei


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