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Umsonst — und doch wertvoll

Ehrenamtskarte wird im Landkreis eingeführt - 02.02.2013

ROTH  - Umsonst — und doch so wertvoll, aber nie vergebens. So beschreibt Landrat Herbert Eckstein das Engagement aller Ehrenamtlichen im Landkreis, das nun in Form der Ehrenamtskarte auch eine „offizielle“ Wertschätzung erfährt.

Annegret Thümmler (li.) und Sonja Winkler sind im Landratsamt die beiden Ansprechpartnerinnen zu Fragen rund um das Thema „Ehrenamtskarte“.
Annegret Thümmler (li.) und Sonja Winkler sind im Landratsamt die beiden Ansprechpartnerinnen zu Fragen rund um das Thema „Ehrenamtskarte“.
Foto: lra
Annegret Thümmler (li.) und Sonja Winkler sind im Landratsamt die beiden Ansprechpartnerinnen zu Fragen rund um das Thema „Ehrenamtskarte“.
Annegret Thümmler (li.) und Sonja Winkler sind im Landratsamt die beiden Ansprechpartnerinnen zu Fragen rund um das Thema „Ehrenamtskarte“.
Foto: lra

Die Premiere, nämlich die Vergabe der ersten 150 Ehrenamtskarten im Landkreis Roth, soll etwas Besonderes sein. Aus diesem Grund richtet der Landkreis eine Feierstunde am Donnerstag, 28. Februar, in Roth aus. Herbert Eckstein händigt bei dieser Gelegenheit die Ehrenamtskarten samt dazu gehörigen Urkunden an 150 Jugendliche und Erwachsene aus.

Premieren-Gäste auslosen

Diese „Premieren-Gäste“ werden unter allen Ehrenamtskarten-Inhabern, die sich bis zum Donnerstag, 7. Februar, im Landratsamt registrieren haben lassen, ausgelost. Mit der Einführung der Ehrenamtskarte schließt sich der Landkreis einer landesweiten Initiative an, zu der das Bayerische Sozialministerium aufgerufen hat.


Mit dieser Karte, die eine Reihe von Vergünstigungen im Landkreis und darüber hinaus beinhaltet, soll das Wirken ehrenamtlicher Helfer gewürdigt werden.

Voraussetzungen

Doch wer bekommt diese Karte, wer kann sie beantragen? Das Mindestalter für den potenziellen Karteninhaber beträgt 16 Jahre, und das ehrenamtliche Engagement muss seit mindestens zwei Jahren bestehen. Im Durchschnitt sind fünf Stunden wöchentlich, bei Projektarbeiten 250 Stunden im Jahr erforderlich.

Die geforderten Stunden müssen aber nicht bei einer einzigen Einsatzstelle erbracht werden. Bei mehreren Einsatzstellen werden die Stunden zusammengerechnet. Außerdem müssen die Antragsteller im Landkreis Roth wohnen. Die Ehrenamtlichen dürfen keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über einen Auslagenersatz hinausgeht.

Wer bekommt sie?

Inhaber einer „Juleica“ (Jugendleiter) sowie aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Feuerwehrgrundausbildung, Helfer der Rettungsdienste und des THW erhalten die Ehrenamtskarte ohne weitere Prüfung.

Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben, haben ein Anrecht auf eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.

Die Inhaber der Ehrenamtskarte kommen landes- als auch landkreisweit in den Genuss von einer Reihe an Vergünstigungen. Während die Planungen für die „Premieren-Feier“ laufen, geht die Suche nach weiteren Unterstützern im Landkreis weiter.

Akzeptanzpartner

Bisher gibt es 18 dieser sogenannten Akzeptanzpartner im Landkreis, darunter neben dem Landkreis einige Kommunen sowie knapp ein Dutzend Unternehmer aus der Region (siehe nebenstehenden Be-richt).

Weitere Informationen zur Ehrenamtskarte gibt es bei „für einander Kontaktstelle Bürger-Engagement Landkreis Roth“, Ansprechpartnerin: Sonja Winkler, Telefon (09171) 81-125, Mail: Ehrenamtskarte@Landratsamt-Roth.de. Unter dieser Adresse kann auch die Ehrenamtskarte beantragt werden. In jedem Fall ist die Dauer und Art der ehrenamtlichen Tätigkeiten darzustellen und von der jeweiligen Organisation mit Unterschrift zu bestätigen.

Eine Übersicht der derzeit rund 50 mitwirkenden bayerischen Städte und Landkreise ist im Internet zu finden unter: www.ehrenamtskarte.bayern.de

  



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