UNICEF Aktionstag an der Anton-Seitz-Mittelschule in Roth

3.2.2016, 17:10 Uhr
UNICEF Aktionstag an der Anton-Seitz-Mittelschule in Roth

© Foto: Stefanie Graff

Im Vorfeld hatten sich die Jugendlichen mit ihren Klassenleitern Stefanie Metz und Thomas Bayer über die Kinderschutzkonvention und UNICEF informiert und vor allem die Themen Chancengleichheit, Gewalt und die Möglichkeiten, sich als Jugendlicher zu beteiligen, besprochen. Dabei hatten sie vor allem die Verhältnisse in Deutschland im Blick.

Beim Treffen mit der Abgeordneten, zu deren Arbeitsschwerpunkten als Drogenbeauftragte und Mitglied im Ausschuss für Landwirtschaft und Ernährung die Beschäftigung mit der Frage nach Kinderrechten eigentlich nicht gehören, durften die Mädchen und Jungen in einem zweiten Teil auch Fragen zum Themenbereich Drogen stellen. Das Thema Rechte war sehr stark von dem allgegenwärtigen Flüchtlingsthema und den Ereignissen der Silvesternacht in Köln geprägt.

Über den Tellerrand

Die Bundestagsabgeordnete ermunterte die Jugendlichen, beim Thema Kinderrechte „über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen“. „Manches, das euch selbstverständlich ist, wie die Möglichkeit für jedes Kind, eine Schule zu besuchen, ist in anderen Teilen der Welt keineswegs selbstverständlich.“ Auch bei den Themen Gesundheitsfürsorge, dem Schutz vor sexueller und geschäftlicher Ausbeutung und der Möglichkeit, gehört zu werden und sich zu beteiligen, zeigte Mortler positive Entwicklungen im eigenen Land und negative Beispiele auf der ganzen Welt auf.

„Warum sind Kinderrechte überhaupt notwendig, wo es doch Menschenrechte gibt, die für alle gelten?“, wollte ein Zehntklässler wissen. Ein anderer fragte nach: „Was ist, wenn die Kinderrechte in einem Land nicht eingehalten werden?“ Mortler verwies darauf, dass es wichtig ist, dass „Dinge auf dem Papier stehen“, dass es nicht immer und überall selbstverständlich sei, dass Kinder als vollwertige Personen wahrgenommen werden, und dass es immer wieder notwendig sei, als Politiker oder Botschafter für Kinderrechte „den Finger in die Wunde zu legen“. Thema war auch die Frage nach der Chancengleichheit für behinderte Kinder und die Frage nach Chancengleichheit im Bildungssystem. In beiden Bereichen habe sich in den vergangenen Jahren in Deutschland sehr viel getan, betonte die Politikerin. Als „schwieriges Thema“ bezeichnete sie die Fragen nach Bildungschancen für Flüchtlingskinder, nach dem Schutz gerade auch von Kindern vor terroristischer Bedrohung und Gewalt.

Dass die alltäglichen Rechte von Kindern und Jugendlichen bis hinein in die Familien wirken, beschrieb die mehrfache Mutter und Großmutter Marlene Mortler sehr persönlich, als die Frage danach kam, was denn sei, wenn Kinder etwas anderes wollen als ihre Eltern. „Dann ist es gut, wenn man sich zusammensetzt und darüber gemeinsam am Familientisch reden kann.“

Das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ wurde am 20. November 1989 nach zehnjährigen Verhandlungen von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und nur wenige Wochen später von der Bundesrepublik Deutschland als einem der ersten Länder unterzeichnet. Am 5. April 1992 ist die UN-Kinderrechtskonvention für Deutschland in Kraft getreten. Die Konvention umfasst 54 Artikel und mittlerweile drei Zusatzprotokolle. Darin verbrieft sind weltweit gültige völkerrechtlich verbindliche Grundrechte für Menschen unter 18. Die vier Grundprinzipien „Recht auf Gleichbehandlung“, „Vorrang des Kindeswohls“, „Recht auf Leben und persönliche Entwicklung“ und „Achtung vor der Meinung und dem Willen des Kindes“ finden Ausdruck in einer Vielzahl von Einzelrechten, die neben Versorgungsrechten und Schutzrechten auch kulturelle, Informations- und Beteiligungsrechte enthalten.

UNICEF ist als einzige Organisation in der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich erwähnt. UNICEF setzt sich heute mit Programmen in rund 150 Ländern für die Verwirklichung der Kinderrechte ein. In Deutschland wird die ausdrückliche Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz diskutiert.

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