Unliebsames Souvenir der Rother Brauereigeschichte

21.7.2018, 06:00 Uhr
Unliebsames Souvenir der Rother Brauereigeschichte

© Carola Scherbel

Vor zwölf Jahren hat die Stadt ihre kommunale Brauerei an die private Brauerei Hofmühl in Eichstätt verkauft. Die Pläne damals waren hochfliegend – mit der Privatisierung sollte eine umfangreiche Sanierung einhergehen. Unter anderem war eine Schaubrauerei geplant.

Die Geschichte verlief anders, das Gelände stand dann lange leer und wurde schließlich an die BPD Immobilien GmbH verkauft, die jetzt Wohnungen darauf bauen will. Der Bebauungsplan dafür ist beschlossen, der Bauantrag liegt vor, im Herbst könnten die alten Gebäude abgerissen werden, und im Frühjahr 2019 soll’s losgehen mit den Neubauten.

Jetzt aber wurde bei einer Bodenuntersuchung festgestellt, dass sich im Untergrund noch Altlasten aus den Brauereizeiten finden. Diese müssen nun entsorgt werden.

Der Stadt Roth gehört das Gelände zwar schon seit 2006 nicht mehr. Aber sie hat sich damals vertraglich dazu verpflichtet, die Privatbrauerei als Käuferin "von sämtlichen Sanierungs- und sonstigen Verpflichtungen und Haftungen aufgrund von etwa vorhandenen schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten freizustellen".

Diese Verpflichtung der Stadt gilt rein rechtlich gesehen auch gegenüber der nächsten Käuferin, der BPD Immobilien GmbH.

Grundwasser bleibt frei

Bürgermeister Ralph Edelhäußer erinnerte jetzt im Finanzausschuss des Stadtrates zwar daran, dass die Stadt damals "suboptimal verhandelt" habe, wusste aber auch um den alten juristischen Grundsatz: Pacta sunt servanda — Verträge sind einzuhalten.

Also muss die Stadt in den sauren Apfel von Untersuchung und Entsorgung beißen. Zum Glück gehe es nicht um Verunreinigungen, die das Grundwasser tangieren, machte Stadtbaumeisterin Lydia Kartmann klar. Überdies vermute die Verwaltung "keine weiteren Altlasten mehr". Aber wenn man mengenmäßig ein "Worst-Case-Szenario" annehme, dann könne die Entsorgung schon bis zu 600 000 Euro kosten.

Das Zähneknirschen ob dieser unumstößlichen Tatsachen unter den Mitgliedern des Finanzausschusses war deutlich hörbar. Aber bis auf Sonja Möller von den Freien Wählern stimmten alle der Empfehlung an den Stadtrat zu, dass die Verwaltung ein Unternehmen mit einem Angebot bis zu dieser Höchstgrenze mit der Beseitigung beauftragen kann.

Das LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten soll den Prozess, der zeitnah in Angriff genommen wird, begleiten.

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