Unter Alkoholeinfluss zum rabiaten Schläger geworden

10.2.2017, 14:48 Uhr
Unter Alkoholeinfluss zum rabiaten Schläger geworden

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Rechtsanwalt Ralf Peisl (Nürnberg) mühte sich vergeblich, noch eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten herauszuschinden. Zu brutal war nach Meinung des Gerichts aber die Tat des 33-jährigen Basti D., der am 4. Juni vergangenen Jahres vor der Discothek „Hair“ in Roth-Pfaffenhofen ohne Grund auf sein Opfer eingeschlagen hatte.

Nur vom Sehen, so sagte Franz V. habe er seinen Peiniger gekannt. Während er sich gegen 2 Uhr mit Bekannten vor der Disco unterhalten habe, sei der Angeklagte unvermittelt auf ihn zugekommen. „Er hat mich von hinten am T-Shirt gezogen, umgedreht, am Kragen gepackt und dann hatte ich auch schon eine Faust im Gesicht“, erinnerte sich Franz V., der nach dem Schlag zu Boden ging und nach einer gewissen Schockstarre nach einem Zahn suchte, der ihm abgebrochen war.

„Was geht da in Ihnen vor?“, fragte Richterin Dr. Andrea Martin, die nicht fassen konnte, dass der 33-Jährige im Abstand von zwei Jahren jeweils mit demselben Delikt, begangen am gleichen Ort und unter Alkoholeinfluss, aufgefallen ist. „Haben Sie schon einmal nachgedacht, sich Hilfe zu suchen?“ „Ich bin kein aggressiver Typ“, meinte der Angeklagte kleinlaut, doch „sobald ich was getrunken habe, ändert sich das“, dann habe er sich nicht mehr unter Kontrolle. Nach dem Vorfall habe er aber keinen Tropfen Alkohol mehr angerührt, sagte Basti D.

Zwei Monate war der 18-jährige Franz V. arbeitsunfähig. Zwei Monate konnte er keine feste Nahrung zu sich nehmen, musste sich mit dem Strohhalm ernähren. Sein Kiefer wird durch vier Schrauben und zwei Metallplatten zusammengehalten. An Sport ist für den Auszubildenden noch immer nicht zu denken, und operiert muss er auch noch einmal werden mit dem Risiko einer bleibenden Gesichtslähmung. Die Entschuldigung seines Peinigers hat Franz V. trotzdem angenommen.

Ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe forderte Staatsanwältin Monika Memmel angesichts der rohen Tat. Ein Jahr und drei Monate lautete schließlich das Urteil.

Richterin Martin verwies in ihrer Begründung vor allem auf die einschlägigen Vorstrafen des 33-Jährigen und auf die „Wahnsinns-Verletzungsfolgen“. An eine Bewährungsstrafe sei da nicht mehr zu denken, sagte sie.

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