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Würgen und Treten nicht zu beweisen

,Road Angels‘ in Prügelei in Hilpoltsteiner Lokal verwickelt — Angeklagte freigesprochen - 09.02.12

HILPOLTSTEIN  - „Es könnte ungemütlich werden für Zeugen, die mir Märchen erzählen.“ Diese Warnung von Jugendrichter Reinhard Hader verhallte im Gerichtssaal ungehört. Trotz mehrerer konkreter Gefängnisandrohungen wurden sowohl ihm als auch Staatsanwalt Harald Kunze und den Anwälten der beiden Angeklagten sowie des Nebenklägers immer wieder neue Versionen vom Hergang einer Schlägerei aufgetischt. Ergebnis: In dubio pro reo, die beiden angeklagten Männer wurden freigesprochen.


Was genau in der Januarnacht 2011 im und vor dem Terrassencafé in Hilpoltstein passiert war, ließ sich auch nach mehr als vierstündiger Verhandlung und Vernehmung von sieben Zeugen nicht genau rekonstruieren. Fest steht: dem 41 Jahre alten angeklagten Hilpoltsteiner Werner W. (alle Namen von der Redaktion geändert) hat ein ziemlich Betrunkener nachts gegen vier Uhr ein Bierglas an den Kopf geworfen.

Dieser Mann, der 35-jährige Markus A., trat vor Gericht aber als Geschädigter mit Nebenklägeranwalt Dieter Hofbeck auf, denn er sei zuvor von Werner W. im Schwitzkasten gehalten und gewürgt worden, der Glaswurf war also Notwehr.

Dann sei er, Markus A., aus dem Lokal gerannt und eine mehrköpfige Gruppe der Rockerjugend vom Club der „Road Angels“ hinterher. Fest steht auch hier, dass Markus A. vor dem „TC“ geschlagen und getreten wurde und Rippenbrüche und Prellungen davontrug. Dass aber der im Gesicht vom Glas getroffene und blutende Werner W. bei den Stiefeltretern draußen dabei war, konnte kein anderer Zeuge bestätigen.

Besonders aggressiv

Und dass der zweite Angeklagte, der 20-jährige Sebastian D. dabei besonders aggressiv zugetreten hat, ließ sich ebenfalls nicht zweifelsfrei beweisen.

Der junge schmale Mann aus Mühldorf am Inn war nur besuchsweise in Hilpoltstein gewesen, hatte aber als einer von den jugendlichen Road Angels ebenfalls seine als „Kutte“ bezeichnete Lederweste an. Und die „Motorrad-Azubis“, wie Hader die Jungs von der Halbstarkenclique nannte, hatten den Streit im Terrassencafé wohl mit einer Bemerkung über „Kanaken“ schon angeheizt. „Türken anzumaulen, weil man sich stark fühlt und so eine Weste anhat, das ist schlimm“, attestierte Richter Hader dem jungen Mann.

Ob der große, massige Angeklagte Werner W. das Opfer Markus A. im Lokal tatsächlich gewürgt oder im Schwitzkasten hatte, stellten die Zeugen höchst unterschiedlich dar — mit Versionen auf dem Tisch, auf dem Boden, stehend oder liegend, mit Weizen- bis Pilsglas. Irritierend kam noch hinzu, dass ein Zeuge, der den Vorfall vor einem Jahr bei der Polizei als Würgegriff des Angeklagten geschildert hatte, plötzlich seine Aussage zurückzog – „kein direkter Druck“ sei ausgeübt worden, meinte der junge Mann und verhedderte sich mehrmals darin, welche Aussage er wann gemacht und unterschrieben hat.

Alle Streithammel draußen

Die Wirtin des „TC“, eine zierliche junge Frau, will von dem ersten Gerangel im Lokal nichts mitbekommen haben, sperrte dann aber gleich die Tür zu, nachdem alle Streithammel nach draußen gegangen waren — wie Markus A. dort dann mit Stiefeln niedergetreten wurde, wollte gleich gar niemand mehr richtig gesehen haben. Und wie ein Freund von ihm aus dem Fenster gestiegen sein will, obwohl die Wirtin die Jalousien runtergelassen hatte, war auch nicht mehr zu klären.

„So viele Versionen von einer Geschichte hab ich noch nie gehört“, fasste denn auch der Staatsanwalt zusammen. Seiner Meinung nach waren aber beide Angeklagte bei den Attacken dabei, er forderte für den jugendlichen Mühldorfer drei Wochen Arrest plus 1000 Euro an Geldauflage und Schmerzensgeld, Werner W. sollte eine neunmonatige Haftstrafe bekommen, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Der Anwalt von A., Dieter Hofbeck, wollte den Angeklagten auch die Kosten für die Nebenklage aufbürden.

Richter Reinhard Hader orientierte sich bei dem Urteil jedoch an den Plädoyers der beiden Verteidiger. Rudolf Gerber und Karl-Heinz Merkl hatten für ihre Mandanten jeweils Freispruch gefordert. Für Hader war die Beweislage zu dünn, auf die verworrenen Aussagen der jeweiligen Trinkkumpane könne er eine Verurteilung nicht stützen.

Schließlich stehe Aussage gegen Aussage — und warum solle er dem mehrfach einschlägig vorbestraften Geschädigten eigentlich mehr glauben als den beiden bisher unbescholtenen Angeklagten? Trotzdem schrieb der Richter sowohl dem Jugendlichen aus Oberbayern als auch Werner W. aus Hilpoltstein ins Stammbuch: „Es kann durchaus sein, dass Sie dabei gewesen sind.“ 



car

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