Zeugen trugen zur Aufklärung nichts bei

13.12.2015, 16:57 Uhr

„Ja, ich habe zugeschlagen, aber nicht getreten“, räumte die 25-Jährige gleich zu Beginn der Schöffensitzung am Amtsgericht Schwabach ein. Sie hatte getrunken (1,1 Promille) und wollte gegen 3.10 Uhr einer Freundin helfen, die von dem später Geschädigten angemacht worden ist. „Da bin ich dazwischen und habe ihm eine verpasst“, sagte Beate B.

Doch dabei blieb es nicht. Ihr Opfer versuchte zu fliehen, doch die Arbeiterin und mit ihr wohl auch andere Besucher der Diskothek verfolgten den 25-Jährigen. Es gab weitere Prügel und eben angeblich auch Tritte. „In die Nieren“ sagte ein Zeuge aus, der bei seiner polizeilichen Vernehmung zudem von Angriffen mit dem Knie gegen den Kopf gesprochen hatte, sich bei der Befragung durch die Richterin daran aber nicht mehr erinnern konnte oder wollte. „Ich sage halt jetzt, was ich noch weiß“, meinte er trotzig, als er von Richterin Dr. Andrea Martin noch einmal energisch über seine Zeugenpflichten und die dramatischen Folgen, die eine Falschaussage haben kann, belehrt wurde.

Erinnerungslücken

Überhaupt gestaltete sich die Wahrheitsfindung als äußerst schwierig. Weder ein Kumpel des schwer verletzten jungen Mannes, der seinem Freund helfen wollte, noch andere Zeugen glänzten mit ihrem Erinnerungsvermögen. Von sieben bis zehn Beteiligten sprach einer der jungen Leute, drei waren es bei einem anderen Partygast. Der Geschädigte, mit 1,7 Promille am meisten alkoholisiert, wusste nur, dass er gefeiert hat und dann in der Klinik aufgewacht ist: Mit Prellungen, Platzwunden im Gesicht und mit Nasen- und Jochbeinbruch. Vier Tage war er in der Klinik, danach noch 14 Tage krank geschrieben.

Da die Richterin überzeugt war, dass auch die Einvernahme weiterer Zeugen nicht weiterhelfen wird, das Geschehen aufzuklären, regte sie ein Rechtsgespräch an.

Sowohl Staatsanwältin Katharina Dobmeyer als auch die Anwältin der Angeklagten, Alexandra Vollmer aus Kaufbeuren, stimmten dem „Deal“ zu, dass Beate B. wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr und zwei Monaten und nicht über einem Jahr und acht Monaten zu verurteilen ist. Die Freiheitsstrafe wäre, da die 25-Jährige strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist, zur Bewährung auszusetzen.

Katharina Dobmeyer plädierte ob der erheblichen Verletzungen des 25-jährigen Opfers auf ein Jahr und acht Monate, da Beate B. „brutal hingelangt hat“. Auf der Habenseite sah die Staatsanwältin das Geständnis und dass die Angeklagte auch schon bei der polizeilichen Vernehmung vor Ort nicht versucht hatte, sich groß herauszureden; nicht „gezickt hat“, wie die Richterin später sagte.

Anwältin Vollmer arbeitete den Ausnahmezustand heraus, in dem sich ihre Mandantin befunden habe: „Sie wollte ihrer Freundin helfen.“ „Fußtritte sind nicht nachzuweisen“, betonte die Juristin, „es war eine ganz undurchsichtige Situation.“ Ein Jahr und zwei Monate Freiheitsstrafe sollten genug sein, sagte Vollmer, die überzeugt war, dass der Vorfall für Beate B. zu einer „Hallo-Wach-Situation“ geworden ist: „Es wird keine weiteren Straftaten geben.“

Ein Jahr und vier Monate lautete schließlich das Urteil. Dr. Andrea Martin bedauerte, dass die Zeugen „nicht wirklich zur Aufklärung des Geschehens beigetragen haben.“ Sie sprach von einer „eskalierenden Situation, zu der auch das Opfer beigetragen hat“. Da eine „lebensgefährdende Behandlung“ des Opfers durch die Beschuldigte nicht vorliege, könne die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, so die Richterin: „Sie haben zwei Kinder, sie haben Arbeit und eine positive Sozialprognose.“

„Ein Mensch ist schwer verletzt worden. Im Gesicht war alles kaputt, was kaputt sein kann“, erinnerte Richterin Dr. Martin dennoch an die heftige Tat. Um das aufzuarbeiten, muss Beate B. zehn Gespräche bei der Erziehungsberatung in Roth besuchen.

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