Scharfe Kritik beim Prozessauftakt gegen Ex-OB Wolbergs

24.9.2018, 15:52 Uhr
Der 47-jährige Joachim Wolbergs (SPD) muss sich vor dem Gericht wegen Vorteilsannahme und Verstoß gegen das Parteiengesetz verantworten.

© Armin Weigel/dpa Der 47-jährige Joachim Wolbergs (SPD) muss sich vor dem Gericht wegen Vorteilsannahme und Verstoß gegen das Parteiengesetz verantworten.

Gut zwei Jahre nach Ermittlungsbeginn hat am Montag in Regensburg der Prozess gegen den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) begonnen. Begleitet von seinen Anwälten und zahlreichen Fotografen betrat der 47-jährige Angeklagte den Verhandlungssaal am Landgericht. Er muss sich wegen Vorteilsannahme und Verstoß gegen das Parteiengesetz verantworten. Den Vorwurf der Bestechlichkeit hatte die Wirtschaftsstrafkammer des Gerichts nicht zugelassen.

Der Prozess gegen startete mit scharfer Kritik seines Verteidigers an Medien und Staatsanwaltschaft. Das Verfahren werde von der Medienberichterstattung bestimmt und sein Mandant sei vorverurteilt worden, sagte der Münchner Anwalt Peter Witting. Davon würden auch Zeugen und Richter beeinflusst. "Man hat meinen Mandanten vernichtet, und das werden wir hier auch nicht mehr korrigieren können." Wolbergs' Existenz sei zerstört. Die Staatsanwaltschaft habe vorschnell Informationen veröffentlicht, kritisierte Witting.

In dem Prozess geht es unter anderem um eine Spende des Bauunternehmers Volker Tretzel an den SPD-Ortsverein Regensburg-Stadtsüden über rund 475.000 Euro. Um die Herkunft des Geldes zu verschleiern und die Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro nach dem Parteiengesetz zu unterschreiten, ist das Geld laut Staatsanwaltschaft in 48 Einzelbeträgen zu je 9900 Euro über Strohmänner an die Partei geflossen.

Mit Wolbergs sind der Unternehmer Tretzel und dessen früherer Mitarbeiter Franz W. sowie der ehemalige Fraktionsvorsitzende der SPD im Regensburger Stadtrat, Norbert Hartl, angeklagt. Hartl muss sich wegen Beihilfe zur Vorteilsannahme verantworten, Tretzel werden Vorteilsgewährung und Beihilfe zum Verstoß gegen das Parteiengesetz vorgeworfen, W. ebenfalls Beihilfe zum Verstoß gegen das Parteiengesetz.