Tanzverbot: Heute ist um Mitternacht Schluss

2.4.2015, 12:44 Uhr
Tanzverbot: Heute ist um Mitternacht Schluss

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Im Jahr 2013 hatte der Landtag einem Gesetzentwurf der Staatsregierung - damals noch mit FDP-Beteiligung - zugestimmt und das Tanzverbot an sechs "stillen Tagen" aufgeweicht. In den Nächten vor anderen stillen Tag darf bis zwei Uhr morgens getanzt werden - zwei Stunden länger als vor der Gesetzesänderung. Ausgenommen sind Karfreitag, Karsamstag und Heiligabend.

Für Karfreitag gilt: Jede Art von "Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb" ist nach Angaben des Innenministeriums ausnahmslos verboten. Dabei soll es auch bleiben. "Wir haben wahrscheinlich mit die umfangreichsten Regelungen", sagte ein Sprecher des Innenministeriums.

Initiator des Gesetzes war damals die FDP. Nach Angaben des Innenministeriums hat kein Bundesland mehr "stille Tage" als Bayern. Neben den drei genannten sind das: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag und der Buß- und Bettag.

Kirchen bestehen auf Tanzverbot am Karfreitag

Doch Tanzverbote an Feiertagen stehen auch in der Kritik: Nachdem Bayern bereits seine Regelungen gelockert hat, will Baden-Württemberg nun nachziehen. Hier gilt sogar jeden Sonntag ein Tanzverbot - noch. Denn innerhalb der grün-roten Landesregierung soll bald ein Gesetzentwurf besprochen und mit den Kirchen abgestimmt werden, wie ein Sprecher des Innenministeriums sagte. Details nannte er nicht, aber die Regeln sollen lockerer werden. Doch an Karfreitag darf laut Gesetz fast nirgendwo in Deutschland getanzt werden - ob die Kommunen kontrollieren, bleibt fraglich.

Die Kirchen bestehen auf den stillen Feiertag: "Karfreitag kann aus Sicht der katholischen Kirche nicht zur Disposition stehen", sagte der Sprecher der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Generell habe sich die Kirche aber offen für Lockerungen gezeigt. Stille Tage seien "Teil einer bedeutenden Gedenkkultur", betonte auch der Sprecher der Evangelischen Landeskirche Württemberg.

Dem Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, stößt die Diskussion um den tanzfreien Karfreitag mächtig auf. An diesem Tag "stehe das Leiden der Welt im Zentrum", sagte er am Gründonnerstag im Südwestrundfunk (SWR). Dass man an einem Tag im Jahr nicht feiern darf, sei keine Zumutung.

Andere Bundesländer, andere Sitten

In Bayern geht es auch nach einer Lockerung noch streng zu. Für Karfreitag gilt: Jede Art von "Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb" ist ausnahmslos verboten. Dabei soll es auch bleiben. Und obwohl andere Bundesländer laxer sind - Karfreitag bleibt meist unangetastet. Auf Partys müssen Rheinland-Pfälzer etwa von vier Uhr am Gründonnerstag bis 16 Uhr am Ostersonntag verzichten, auch wenn sich Stimmen dagegen regen. In Nordrhein-Westfalen beginnt das Verbot ebenfalls am Donnerstag, endet dafür schon in der Nacht zum Samstag.

Im Norden sind die Regeln unterschiedlich. Während in Bremen die ohnehin nur eingeschränkte Ruhe am Karfreitag ganz abgeschafft werden soll, halten Niedersachsen und Schleswig-Holstein daran fest. Der Hamburger Frühjahrsdom, die große Kirmes, bleibt nach Aussage der Veranstalter zu - auf der benachbarten Reeperbahn werde das Gebot dagegen nicht so streng beachtet.

Das hessische Innenministerium hält das Tanzverbot über Ostern für zeitgemäß. Lockerungen des gesetzlichen Feiertagsschutzes zwischen Gründonnerstag bis Ostersonntag seien derzeit nicht beabsichtigt, teilte ein Sprecher in Wiesbaden mit. Der Landtag habe zuletzt 2014 eine entsprechende Petition abgelehnt.

In der partyfreudigen Hauptstadt Berlin wird wohl auch wie in den vergangenen Jahren bis spät in den Karfreitag hineingefeiert - verboten ist das Tanzen dort von 4.00 Uhr morgens bis 21.00 Uhr. Ein Blick in Szene-Magazine zeigt: Manche Party startet dort am Vormittag.

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