„Schnupperfischen ist keine Tierquälerei“

11.10.2016, 19:35 Uhr
„Schnupperfischen ist keine Tierquälerei“

© Foto: Edgar Pfrogner

Einmal selbst die Angel ins Wasser zu halten und zu warten bis ein Fisch anbeißt, ist für Kinder ein Erlebnis. Einige von ihnen werden nach dieser Erfahrung die geliebten Fischstäbchen auf dem Teller sicherlich mit anderen Augen betrachten.

Die Fischereivereine der Region veranstalten auch deshalb regelmäßig sogenanntes Schnupperfischen, um Kindern und Jugendlichen die heimische Unterwasserwelt ins Bewusstsein zu rücken. Dabei dürfen die kleinen Angler nur im Beisein von versierten Fischern mit Angelschein tätig werden. Ein Sonderrecht, denn normalerweise geht in Bayern nichts ohne Angelschein. Eine solche Lizenz wird als Jugendfischereischein für Kinder ab zehn Jahren ausgestellt. Doch Minderjährige mit Lizenz dürfen wiederum nur mit einem volljährigen Angelscheininhaber fischen gehen. So weit die Rechtslage.

Aus Sicht der Tierschutzorganisation Peta ist das Schnupperfischen Tierquälerei. Es diene lediglich zur Rekrutierung des Nachwuchses von Fischereivereinen und leite Kinder dazu an, gewalttätig gegenüber Tieren zu sein. Die Tierrechtsorganisation hatte nach einem Schnupperfischen Strafanzeige gegen Funktionäre des Bezirksfischereiverbands Erlangen gestellt. Als Konsequenz daraus ließen etliche Anglervereine in Mittelfranken das von ihnen geplanten Schnupperfischen aus den Sommerferienprogramm streichen. Es herrschte Verunsicherung, obwohl das Verfahren gegen die Erlanger Funktionäre längst eingestellt worden war.

Strittige Fragen

Gabi Schmidt, Landtagsabgeordnete der Freien Wähler (FW), hatte damit gerechnet: „Die Klage war in meinen Augen von Beginn an unbegründet, hat aber für große Verunsicherung bei den Anglervereinen gesorgt.“ Schmidt stellte deshalb im August eine Anfrage ans bayerische Landwirtschaftsministerium, um die strittigen Fragen zu klären.

Die Antwort des Staatsministeriums fiel unmissverständlich aus: „Ein nach den fischereirechtlichen Vorgaben durchgeführtes Schnupperfischen verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz“, heißt es in einer Stellungnahme. Überdies hält das Ministerium das probeweise Fischen für pädagogisch wertvoll, weil es Kindern und Jugendlichen den Umwelt- und Gewässerschutz näherbringt.

Karlheinz Döring, Vorsitzender des Bezirks-Fischereivereins Erlangen, ist einer der Funktionäre, gegen den Peta Strafanzeige gestellt hatte. Er erklärt, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen das Schnupperfischen abzulaufen hat: „Es kümmert sich bei uns immer ein Erwachsener mit Angelschein um zwei Kinder“, erzählt er. Die Kinder dürften die Angel zwar ins Wasser halten, aber den gefangenen Fisch weder vom Haken nehmen noch betäuben oder töten. Jeder geangelte Fisch muss sinnvoll verwertet werden. „Also selbst aufgegessen oder als Tierfutter Verwendung finden“, erklärt Döring.

Landtagsabgeordnete Schmidt freut sich: „Es ist gut, dass die Angelvereine nun über diese Klarstellung verfügen und ich begrüße es, dass die Politik den Fischern auf diese Weise den Rücken stärkt.“ Die Politikerin aus dem Wahlkreis Neustadt-Aisch/Bad Windsheim regt an, die Altersgrenze beim Schnupperfischen ganz abzuschaffen. Auf diese Weise könnten noch mehr Menschen ans Fischen herangeführt werden.

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