Schüler totgefahren: Vier Jahre Haft

23.11.2012, 12:21 Uhr
Der Unfall ereignete sich im November 2011. Der damals 59 Jahre alte Autofahrer war betrunken unterwegs und hatte den Schüler angefahren.

© Symbolfoto: Oliver Berg/dpa Der Unfall ereignete sich im November 2011. Der damals 59 Jahre alte Autofahrer war betrunken unterwegs und hatte den Schüler angefahren.

"Dem Angeklagten war das eigene Interesse wichtiger, nicht entdeckt zu werden“, sagte die Vorsitzende Richterin am Freitag. Der 60-Jährige sei des versuchten Mordes durch Unterlassen schuldig. Der Angeklagte hatte zwar einen Unfall in Karpfham (Landkreis Passau) eingeräumt, will aber nicht mitbekommen haben, dass er mit seinem Wagen den 17-Jährigen erfasst hatte. Mitschüler fanden ihn in der Nähe der Schulbushaltestelle. Er konnte nicht mehr gerettet werden. „Ich bereue es zu Tode“, sagte der Festwirt. Die Verurteilung wegen versuchten Mordes sei aber „nicht nachvollziehbar.“ Die Verteidiger kündigten Revision an.

 

Der Mann aus dem Rottal hatte am 7. November 2011 auf dem Weg zur Arbeit rund 1,6 Promille Alkohol im Blut. Eine Stunde nach dem Unfall fuhr er die Strecke trotz geborstener Windschutzscheibe nochmals ab. Er fiel Zeugen auf, die die Polizei auf ihn hinwiesen. Die Beamten stellte den Unfallfahrer. "Sein ganzes Verhalten nach dem Unfall zeigt sein schlechtes Gewissen, zeigt, dass er es für möglich gehalten hat, einen Menschen angefahren zu haben“, sagte die Richterin. "Nötig wäre gewesen, sofort Hilfe zu holen. Das hat er aber nicht getan. Er nahm in Kauf, dass der Mensch stirbt.“ Das Gericht entzog ihm die Fahrerlaubnis und ordnete eine dreijährige Sperre für die Wiedererteilung an.

 

 

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