Am Amtsgericht wurden langjährige Schöffen verabschiedet

28.1.2015, 08:22 Uhr
Am Amtsgericht wurden langjährige Schöffen verabschiedet

© Foto: Heider

„Durch Ihre Tätigkeit im Schöffenamt haben Sie der Strafgerichtspflege einen wertvollen Dienst erwiesen.“ Das formulierte Professor Winfried Bausback, der Justizminister im Bayerischen Kabinett, in einem Dankschreiben an 16 Schöffen, die am Amtsgericht Schwabach aus diesem Ehrenamt ausgeschieden sind.

Reinhard Hader, Jugendrichter und Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Schwabach, und Dr. Andrea Martin überreichten jetzt die Urkunden.

Bei Häppchen und einem Glas Sekt oder Orangensaft wollten auch die beiden Schöffenrichter den sechs Frauen und zehn Männern an alter Wirkungsstätte Dank sagen für die jahrelange und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Hader sprach im Sitzungssaal 110 von „sehr engagierten Hauptschöffen“ und hatte ein besonderes Lob für die Hilfsschöffen (sozusagen die Ersatzleute) parat, die schon mal sehr kurzfristig einspringen mussten.

Viel abverlangt

Auch Richterin Andrea Martin meinte, dass den Laienrichtern vor allem 2013 enormes abverlangt wurde. In diesem Jahr gab es sehr viele Verfahren wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz. „Sie haben bei der Urteilsfindung ihren gesunden Menschenverstand eingebracht“, lobte die Richterin. „Und Sie haben durch Ihr Wirken dazu beigetragen, dass die Sprache am Gericht normal geblieben ist und nicht zu sehr juristisch.“

So will es auch der Gesetzgeber, der durch „die Beteiligung von ehrenamtlichen Laienrichtern in Strafverfahren das Vertrauen der Bürger in die Justiz stärken und eine lebensnahe Rechtssprechung erreichen will“.

Die meisten der jetzt verabschiedeten Schöffen waren zehn Jahre im Amt. Mehr geht nicht, denn mehr als zwei Amtszeiten zu je fünf Jahren sind nicht zulässig. „Nach einer Pause von fünf Jahren können Sie sich aber wieder bewerben“, antwortete Reinhard Hader auf eine Frage von Michaela Göll aus Schwabach.

„Cooler“ Todesfahrer

Auf sie wirkte die Verhandlung gegen einen jungen Kasachen besonders beeindruckend, weil dieser im Gerichtssaal eher auf cool machte, obwohl er drei seiner Kumpels nahe Roth in den Tod gefahren hatte.

Karl-Heinz Oswald aus Mühlstetten blieb die Verhandlung mit einem jungen Angeklagten ins Gedächtnis eingebrannt, da dieser aufgrund seines Crystal-Konsums aussah wie ein 60-Jähriger. Und Margit Grüßner aus Wendelstein fragte sich in diesem Zusammenhang, warum Menschen, die meist erfolgreich im Job waren, zu so einem Teufelszeug greifen müssen. „Es ist wohl der Erwartungsdruck und die Schnelllebigkeit“, versuchte sie selbst eine Antwort zu geben.

Die laufende Schöffenperiode dauert bis Ende 2018. Vorher wird in einem festgelegten Verfahren eine neue Vorschlagsliste erarbeitet. Für das Zuständigkeitsgebiet des Amtsgerichtes Schwabach reichen der Landkreis Roth und die Stadt Schwabach diese Vorschlagsliste beim Gericht ein. Hier entscheidet dann ein Ausschuss, dem der Landrat, Bürgermeister, Vertreter des Gerichts sowie der Stadt- beziehungsweise Landkreisverwaltung angehören, über die künftige Schöffenliste.

Zwischen 25 und 70

Auch freiwillige Bewerbungen zum Schöffenamt sind möglich. Interessenten können sich deshalb an ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung wenden. Bei den Jugendschöffen sind zudem Träger der freien Wohlfahrtspflege Ansprechpartner. Bewerber dürfen nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 70 Jahre sein.

Verabschiedet wurden bei den Jugendschöffen Armin Hauselt, Michaela Göll und Günther Meermann; als Hilfsschöffen Monika Schmidt und Karin Zippel. Bei den Erwachsenenschöffen hörten Roland Albrecht, Rüdiger Böll, Margit Grüßner, Horst Städler, Rupert Rupp und Marianne Werzinger auf; Hilfsschöffen waren Anita Kohl, Emil Staub, Martin Weglehner, Karl-Heinz Oswald und Ernst Lüdtke.

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