Amtsgericht: Mit dem Messer die Hand durchbohrt

24.5.2017, 16:28 Uhr

Die Nacht durchgefeiert hatte Michael A. mit mehreren Kumpels, als er gegen 6.30 Uhr den Ausraster hatte und zustach. Sein Mandant könne sich an den Tatvorgang nicht mehr wirklich erinnern, sagte Verteidiger Ralf Peisl, der gleich nach der Verlesung der Anklageschrift um ein Rechtsgespräch nachsuchte.

Das Geständnis des 45-Jährigen machte es möglich, dass Richterin Dr. Andrea Martin auf die Anhörung mehrerer Zeugen verzichten konnte. Den Vorfall verifizieren musste sie aber trotzdem, weshalb sie das Opfer zu Wort kommen ließ. Der 18-Jährige schilderte unaufgeregt, dass er an der Bar des Vereinsheimes saß und noch ein Jacky-Cola trinken wollte. Ein Glas, an dem bereits jemand genippt hatte, habe ihm Michael A. dann hingestellt, aus dem er nicht trinken wollte. Ein weiteres Glas füllte A. mehr mit Whiskey als Cola, was er auch nicht trinken wollte. Wahrscheinlich hat sich der 45-Jährige geärgert, weshalb er den Longdrink ausschüttete und danach den Auszubildenden beschuldigte, eines von mehreren Messern geklaut zu haben, die im Tresen steckten.

"Jetzt hast Dein Scheiß"

"Er hat dann ein Messer genommen und mir gedroht, dass er zusticht", erinnerte sich der Geschädigte. Glauben wollte er das aber nicht, weshalb er "des machst ja eh ned" gesagt habe. "Ich hab’ mich dann weggedreht und auch gleich einen Schmerz gespürt", sagte der 18-Jährige. Seine linke Hand war durchbohrt.

"Jetzt hast Dein Scheiß", habe Michael A. noch gesagt, bevor er, der Geschädigte, selbst das Messer aus der Hand herausgezogen habe. Mit zwei Stichen wurde die Wunde genäht, er habe drei Wochen einen Gipsverband tragen müssen und sei auch drei Wochen krank geschrieben gewesen, beantwortete der Auszubildende entsprechende Fragen der Richterin. Dass sich Michael A. schon am Tag nach der Tat entschuldigen wollte und sich noch einmal vor dem Gerichtssaal per Handschlag entschuldigte, bestätigte das Opfer ebenso wie die Tatsache, dass der 45-Jährige bereits 3000 Euro Schmerzensgeld an ihn bezahlt hat.

Wie im Film

Staatsanwältin Monika Memmel forderte gemäß der Verständigung mit Nebenkläger-Anwalt Helmut Heckel, Verteidigung und Richterin Dr. Andrea Martin ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe, die ihrer Meinung nach zur Bewährung ausgesprochen werden könnten. Helmut Heckel erinnerte sich, dass er völlig platt war, als er von dem Vorfall gehört hatte. Zwei Tage vorher nämlich sei auf Arte der Film "Der Pate" gesendet worden, in dem genau die Szene gezeigt wird, wie sie sich am 29. Januar abgespielt hat. Auch er lobte das Nachtatverhalten des Angeklagten, der froh sein könne, dass nicht mehr passiert ist: "Wenn eine Sehne durch gewesen wäre, hätte es mehr gekostet", sagte der Anwalt im Blick auf die 1000 Euro, die Michael A. gemäß Verständigung noch an den 18-Jährigen überweisen muss.

Verteidiger Ralf Peisl wunderte sich einmal mehr, "was Alkohol mit Menschen machen kann." Immerhin gab sein Mandant an, dass er "so zehn Bier und eine halbe Flasche Schnaps" getrunken hatte. Peisl wünsche dem jungen Mann, dass er das Geschehene "möglichst bald aus dem Kopf bekommt" und stellte fest, dass sein Mandant alles getan hat, "was man an Aufräumarbeiten nach so einer Tat tun kann." Der Verteidiger plädierte für ein Jahr und drei Monate auf Bewährung.

Ein Jahr und fünf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung (drei Jahre) lautete schließlich das Urteil der Richterin. Dr. Martin sprach von einem "grundlosen gefährlichen Tun", das relativ glimpflich ausgegangen sei. Sie sah in Michael A. nicht den typischen Alkoholtäter, denn auch das Vorstrafenregister ist ohne Einträge. Bis zum 30. Juni muss A. nun die noch vereinbarten 1000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen.

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