Amtsgericht Schwabach: Nachsicht mit "Mini-Dealer"

24.5.2017, 05:58 Uhr

Insgesamt 8,17 Gramm Marihuana wurden im Februar dieses Jahres bei einer Hausdurchsuchung im westlichen Landkreis bei Armin T. gefunden, davon 6,6 Gramm in einem Rucksack, der in einem Holzschuppen abgestellt war. Der Schwester seiner früheren Lebensgefährtin war das regelmäßige Kiffen des 25-Jährigen auf den Geist gegangen, weshalb sie Anzeige erstattete – der Geruch habe sie gestört. Außerdem soll sich T. durch die Weitergabe geringer Mengen von Marihuana ein Zubrot verdient haben, sagte ein Polizeibeamter aus, der bei der Durchsuchung des Anwesens dabei war.

Das Problem bei dem Verfahren: Armin T. hat wegen einer früheren Verurteilung vier Monate Freiheitsstrafe offen, für die er Bewährung erhielt. Pflichtverteidigerin Nicole Obert (Nürnberg) wollte den Fall wegen der geringen Menge des Rauschgifts nicht zu hoch aufhängen. Sie hob hervor, dass der Stoff in erster Linie zum Eigengebrauch gedacht war.

Alle Voraussetzungen erfüllt

Die Vertreterin der Anklagebehörde befand, dass Oberts Mandant wegen vorhergegangener dreier Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz zu vier Monaten Gefängnis verurteilt werden müsse (insgesamt stehen 13 Einträge im Bundeszentralregister), da der 25-Jährige "uneinsichtig und ohne Einwirkung des Strafvollzugs nicht von weiteren Straftaten abzuhalten ist".

Dagegen wies die Verteidigerin darauf hin, dass Armin T. alle Bewährungsvoraussetzungen erfülle: "Er arbeitet und kann im Herbst eine Ausbildung für einen Beruf beginnen, der ihm Spaß macht, und er kümmert sich trotz Trennung von der Mutter seines Kindes um seinen Sohn." Wenn der Hilfsarbeiter ab und zu Stoff an Bekannte weitergegeben habe, dann könne man allenfalls von einen "Miniminimini-Dealer" sprechen, meinte Obert und plädierte für eine Geldstrafe.

Richterin Martin sprach von einer "grenzwertigen Entscheidung", nachdem sie den Mann zu 120 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt hatte. "Das Kiffen zieht sich wie ein roter Faden durch Ihr Leben, doch als Vater eines neun Monate alten Kindes wäre es Zeit, damit aufzuhören", so die Richterin. Die Geldstrafe sei für sie "ergebnisorientiert", denn mit einer Freiheitsstrafe wäre es auch mit der beruflichen Karriere vorbei. Dr. Martin empfahl Armin T. "dieses Urteil als Geschenk anzunehmen: Machen Sie was draus."

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