Amtsgericht: Whiskeydieb zu Geldstrafe verurteilt

20.1.2018, 05:58 Uhr

90 Tagessätze zu 50 Euro muss Besim K. nun an die Staatskasse berappen, obwohl er bei der Gerichtsverhandlung den Diebstahl unumwunden einräumte. Zudem wurde die Ware in seiner Wohnung in Nürnberg und im Spind an seinem Arbeitsplatz sichergestellt.

Der Schaden sei zwar nicht so hoch, meinte Staatsanwältin Monika Memmel in ihrem Plädoyer. Der Angeklagte habe aber als Lagerist das Vertrauensverhältnis zu seinem Arbeitgeber schamlos ausgenützt und wahrscheinlich an einen Weiterverkauf der Ware gedacht. Zudem sei er – auch wenn die Taten lange zurückliegen – vorbestraft. In 120 Tagessätze zu 50 Euro sah Memmel eine gerechte Strafe.

Anders Pflichtverteidiger Patrick Schmidt, der 80 Tagessätze für angemessen hielt. Auch er sah den relativ geringen Wert des sichergestellten Diebesgutes und betonte vor allem, dass sein Mandant aufgrund des Vorfalles seinen Job verloren habe: "Er hat zwar einen neuen Arbeitsplatz, muss aber bei seinem Verdienst von vorne anfangen."

Richterin Dr. Andrea Martin entschied sich in ihrem Urteil für 90 Tagessätze.

"Passt", meinte Besim K. in seinem "letzten Wort", was Richterin Martin dann doch etwas störte. "Kein ,Es tut mir leid‘ oder ,Ich mach das nie mehr wieder‘", fragte sie. Besim K. machte sich die Worte Dr. Martins zu eigen und wiederholte – ob artig oder ironisch gemeint, war nicht so ganz klar – spontan, dass es ihm leid tue. "Gelegenheit macht Diebe", meinte die Richterin und verurteilte den 37-Jährigen zu 4500 Euro Geldstrafe.

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