Bluttat in Schwabach: Schwester des Täters leidet noch heute

22.11.2017, 12:10 Uhr
So hat das Schwabacher Tagblatt am 12. Februar 1991 über den Elternmord berichtet. Der unter Schizophrenie leidende Sohn hat Vater und Mutter damals auf grausame Weise getötet. Die Schwester des Täters leidet nach wie vor unter der Tat.

© st So hat das Schwabacher Tagblatt am 12. Februar 1991 über den Elternmord berichtet. Der unter Schizophrenie leidende Sohn hat Vater und Mutter damals auf grausame Weise getötet. Die Schwester des Täters leidet nach wie vor unter der Tat.

Einen Großteil ihres Lebens hat Bärbel F. in Schwabach gelebt. Heute wohnt sie nicht mehr hier. In Schwabach hat sich im Jahr 1991 Furchtbares ereignet, bei dem sie mittendrin war. Damals, im Februar, kam es im Wohnhaus im Stadt-Süden zu einer furchtbaren Bluttat. Frank, der Bruder von Bärbel F., hat in dem Zweifamilienhaus mitten in der Nacht seine Eltern umgebracht, die Mutter erschossen, den Vater erstochen.

Eine Tat, die zunächst unerklärlich schien, doch schließlich in einer psychischen Erkrankung von Frank ihre Erklärung fand. Der Mann litt an Schizophrenie, wie ein Psychiater feststellte. Frank wurde nicht wegen eiskalten Mordes verurteilt, sondern in einer geschlossenen Klinik untergebracht. Der damalige Täter ist vor wenigen Jahren verstorben, seine Schwester Bärbel F. leidet noch heute unter den enormen Belastungen, die die zunächst unerklärliche Bluttat ihres Bruders ausgelöst hat.

Dazu gehört auch, dass Bärbel F. damals, im Jahr 1991, die Wohnung ihrer Eltern nach dem Tötungsdelikt selbst säubern musste. Wegen der furchtbaren Verletzungen, die der Bruder den gemeinsamen Eltern zunächst zugefügt hatte, war alles voll Blut, erinnert sich Bärbel F..

Vergewaltigung erlebt

Doch im Leben von Bärbel F. gab es noch weitere Demütigungen, weitere Gewalttaten. Bei diesen war dann Bärbel F. das unmittelbare Opfer. In einem Studentenwohnheim sei sie als 18-Jährige vergewaltigt worden, erzählte sie. Und später dann war sie verheiratet mit einem gewalttätigen Ehemann, der Bärbel F. schwer misshandelt hat. Dies ist aktenkundig, die Vergewaltigung im Jahr 1978 hat die damals junge Frau nicht angezeigt.

Heute ist Bärbel F. nicht mehr in Schwabach zuhause. Doch die Vergangenheit verfolgt sie weiterhin, obwohl sie sich zwischenzeitlich natürlich therapeutische Hilfe gesucht hat. Vorausgegangen war eine lange Zeit des vor sich hin Sinnierens, unfähig, um ein ihr möglicherweise zustehende Entschädigung zu kämpfen.

Sie leide unter Schlafstörungen, habe Albträume, wenn Extremes oder Grausames Thema im Fernsehen sei, das triggere sie, löse also wiederum Erinnerungen an Dramatisches in ihrem Leben aus, erzählt Bärbel F., die darauf hofft, hinter Etliches endgültig einen Punkt setzen zu können, wenn der Prozess um eine Entschädigung für sie positiv abgeschlossen ist.

Behörde zahlt nicht

Für die Anwendung des Opferentschädigungsgesetzes ist das Versorgungsamt zuständig. Die Behörde hat sich bislang geweigert anzuerkennen, dass die heutigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Bärbel F. vor allem vom Elternmord ihres Bruders ausgelöst worden sind.

Dies müssen letztlich Sachverständige bescheinigen, um den Richtern einen Weg zu weisen für deren Entscheidung. Möglicherweise dann zugunsten von Bärbel F., die mehrfach in ihrem Leben Opfer geworden ist.

Gericht muss entscheiden

In dieser Woche findet deshalb eine Verhandlung vor dem Sozialgericht in Nürnberg statt. Bärbel F. hofft, dass sich die Richter zu einer Entscheidung durchringen können, die ihr die Anerkennung bringt, Opfer zu sein. Auch Opfer ihres Bruders, der das Leben der Eltern auf grausamste Weise ausgelöscht hat.

Die 58-Jährige ist heute Frührentnerin, gilt als erwerbsgemindert wegen ihrer geschilderten gesundheitlichen Beeinträchtigungen, verdient sich zu ihrer Mini-Rente ein kleines bescheidenes Zubrot, vermisst nach wie vor einen adäquaten Umgang des Staates mit ihr. Das könnte ein Urteil des Sozialgerichts zu ihren Gunsten sein. Auf jeden Fall wünschst sich Bärbel F. dies – um abschließen zu können.

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