Bolzplatz versus Kita: Schwanstettener entscheiden

8.1.2018, 16:11 Uhr
Bolzplatz versus Kita: Schwanstettener entscheiden

© Archivfoto: Karg

Die Situation: Zum geplanten Neubau einer Kindertagesstätte (Kita) am ehemaligen Kirchweihplatz in der Further Straße in Leerstetten haben Initiatoren ein erneutes Bürgerbegehren gestartet. Ziel ist es, den dort bestehenden Bolzplatz in der ursprünglichen Form und Größe zu erhalten. Das Bauleitplanverfahren steht kurz vor dem Abschluss, ist derzeit aber durch die Bürgerentscheide unterbrochen. Der Marktgemeinderat hat das Bürgerbegehren für zulässig erklärt und zeitgleich ein ergänzendes Ratsbegehren beschlossen.

Infoabend und Abstimmung: Am 18. Februar gibt es deshalb einen Stimmzettel mit drei Fragen: die des Ratsbegehrens, die der Bürgerinitiative und — für den theoretisch möglichen Fall, dass beide eine Mehrheit bekommen — eine Stichfrage. Zuvor veranstaltet die Gemeinde am Mittwoch, 17. Januar, um 19.30 Uhr eine Infoveranstaltung in der Gemeindehalle Schwanstetten, an der auch die Bürgerinitiative die Möglichkeit hat, ihren Standpunkt darzulegen.

Ratsbegehren und Bürgerbegehren

Ratsbegehren:"Sind Sie für den Bau einer Kindertagesstätte am Ende der Further Straße in Leerstetten und die Verlegung des Bolzplatzes um etwa 50 Meter nach Norden?"

"Entscheiden sich die Bürgerinnen und Bürger dafür, könnten dort am schnellsten die noch fehlenden Schritte des Verfahrens weiterverfolgt und das erforderliche Baurecht zum Errichten der Kita geschaffen werden", so Bürgermeister Robert Pfann.

Bürgerbegehren: "Sind Sie dafür, dass die als Bolzplatz bekannte Grünfläche am Ende der Fürther Straße in ursprünglicher Form und Größe bleibt?"

Alternative Waldspielplatz

Erhielte diese Position die Mehrheit, wäre der geplante Standort an der Further Straße abgelehnt und die Gemeinde müsste umdenken. "Am ehesten würde nach den bisherigen Beratungen als Alternative der ehemalige Waldspielplatz im Ortszentrum in Frage kommen", so Pfann. "Für diesen wie auch für jeden anderen Standort müssten die Planungen wieder bei null beginnen." Der Bau der Kita ließe sich dann nicht absehen. "Fest steht, dass in diesem Fall das Ziel, den Mehrbedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen ab September 2018 decken zu können, deutlichst verfehlt werden würde und die Kommune vermutlich nicht in der Lage wäre, den Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind zu erfüllen", betont Pfann.

Was hat Vorrang? Ratsbegehren (Bau der notwendigen Kita in der Further Straße) oder Bürgerbegehren (Erhalt des Bolzplatzes in seiner ursprünglichen Form)? Darum geht es in der Stichfrage.

Dieses komplizierte Verfahren mit den drei Fragen ist aus verwaltungsrechtlichen Gründen erforderlich, nachdem sich Bürgerinitiative und Marktgemeinde nicht auf eine gemeinsame Frageformulierung haben einigen können.

Per Post oder persönlich

Wie kann man abstimmen? Der Markt Schwanstetten wird allen Bürgerinnen und Bürgern die Abstimmungsunterlagen per Post zustellen. Jeder Wahlberechtigte kann also bequem per Briefabstimmung von zu Hause aus wählen. Der Abstimmungsbrief mit dem Stimmzettel muss nur rechtzeitig – bis spätestens Sonntag, 18. Februar, um 18 Uhr – im Rathaus eingehen.

Als Abstimmungslokale werden die Kulturscheune Leerstetten und das Sportheim Schwand am Sonntag, 18. Februar, von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. (Abstimmungsschein und Personalausweis mitbringen).

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