Bürgerbegehren wurde mit Ratsbegehren unterfüttert

13.12.2014, 08:00 Uhr

Genau genommen, wird die Meinung der Wählerinnen und Wähler auf einem Stimmzettel dreimal abgefragt. Der Gemeinderat stellt dem erfolgreichen Bürgerbegehren der Saal-Gegner nämlich ein sogenanntes Ratsbegehren entgegen.

Eindeutige Stichfrage

Und weil die Gefahr besteht, dass man sich bei den ersten beiden Kreuzchen aufgrund der komplizierten Fragestellung vertun kann, gibt es zur Sicherheit gleich noch eine einfache Stichfrage („Ich bin für die Erweiterung des Gemeindezentrums“/„Ich bin gegen die Erweiterung des Gemeindezentrums“).

In einer außerordentlichen Sitzung stellte der Gemeinderat die Weichen für den Bürgerentscheid. Wobei er das erwartungsgemäß nicht in großer Eintracht tat. Denn eine Minderheit war der Meinung, dass die Gemeinde durch das Ratsbegehren die Sache unnötig verkompliziere. „Das hat ein Gschmäckle“, fand FW-Sprecherin Gabriele Müller. „Zumindest wird es undurchsichtiger“, assistierte Heinz Röttenbacher von der SPD.

Keine Stimme soll entgehen

Die Befürworter des Ratsbegehrens, allen voran die beiden Bürgermeister Jürgen Spahl und Joschi Leisinger, sehen in einem mit dem Bürgerentscheid verknüpften Ratsbegehren dagegen die Chance, möglichst viele Bürger an die Urnen zu bringen. „Wir bekommen dadurch ein klareres Bild“, war Leisinger überzeugt. Er räumte zwar ein, dass es zunächst verwirrend wirke, zum gleichen Thema auf einem Stimmzettel dreimal gefragt zu werden. „Aber sowohl Befürworter wie Gegner des Saal-Neubaus haben ja knapp drei Monate Zeit, die Bürger zu informieren.“

Dass Bürgerbegehren mit einem Ratsbegehren unterfüttert werden, komme in Bayern relativ häufig vor, erklärte Rathauschef Spahl.

Trotzdem müssen Wähler gut aufpassen. Wer für den Neubau ist, muss beim Ratsbegehren („Sind Sie für einen neuen Veranstaltungssaal am Gemeindezentrum…?“) das „Ja“ ankreuzen, beim Bürgerbegehren („Sind Sie dafür, dass das Gemeindezentrum Rednitzhembach NICHT um einen Musik-/Theatersaal erweitert wird“) dagegen das „Nein“.

Wer gegen den Neubau votiert, muss das Ratsbegehren ablehnen und dem Bürgerbegehren zustimmen. Und die Stichfrage Pro/Kontra sollte man sicherheitshalber auch beantworten.

20-Prozent-Hürde

Wichtig: Gegner und Befürworter des auf 3,1 Millionen Euro geschätzten Projekts benötigen nicht nur die einfache Mehrheit der Stimmen, sondern auch ein 20-Prozent-Quorum. Das heißt: Nur wenn sich mindestens jeder Fünfte aller Wahlberechtigten – etwa 1120 Frauen und Männer – klar für oder gegen das Projekt ausspricht, ist der Gemeinderat daran gebunden.

Die Gegner des Saal-Neubaus scheinen deshalb derzeit in der besseren Ausgangsposition zu sein. Sie hatten, wie berichtet, binnen zwei Wochen 1558 gültige Unterschriften gesammelt – Basis für das erfolgreiche Bürgerbegehren. Schon ein gutes Drittel davon hätte ausgereicht, um den Bürgerentscheid ins Laufen zu bringen.

Mit dem Neubau eines Veranstaltungssaals für 360 Besucher will die Gemeinde das Gemeindezentrum weiterentwickeln. Rednitzhembach könnte damit etwas bieten, was es weder in Schwabach noch im nördlichen Landkreis Roth in dieser Form gibt. Die Gegner des Projekts lehnen den Neubau ab, weil sie mehr Lärm befürchten sowie eine weitere Verschärfung der Parkplatz-Problematik in diesem ohnehin dicht bebauten Gebiet.

Ratsbegehren auf Wikipedia
Bürgerbegehren auf Wikipedia

 

 

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