Das soll's kosten: Parken in der Tiefgarage und den Tarifzonen

22.5.2015, 09:02 Uhr
Das soll's kosten: Parken in der Tiefgarage und den Tarifzonen

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Unterschieden werden vier Bereiche: die Tiefgarage und die drei Tarifzonen.

Tiefgarage: Nur noch die ersten 30 statt bisher 90 Minuten bleiben frei. Aufgrund eines Versehens war in unserer gestrigen Berichterstattung an einer Stelle von 60 Minuten die Rede. Dies ist falsch. 60 Minuten waren aber auf der Bürgerversammlung am Dienstag mehrfach als Mindestlänge für kostenfreies Parken in der Tiefgarage vorgeschlagen worden.

Von 7 bis 20 Uhr kostet ab der 31. Minute eine Stunde einen Euro, von 20 bis 7 Uhr nur 30 Cent. Eine Höchstparkdauer gibt es keine.

Tarifzone 1 (Altstadt) und Tarifzone 2 (inklusive der großen Parkplätze Reichwaisenhausstraße, Markgrafenareal, und Bismarckstraße): Hier sind die Gebühren gleich. Die ersten 30 Minuten kosten 50 Cent, jede weitere Stunde einen Euro. Identisch sind auch die gebührenpflichtigen Zeiten: Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr, Samstag 9 bis 16 Uhr.

Der Unterschied: In der Altstadt darf höchstens zwei Stunden geparkt werden, in den Kurzparkplätzen der Tarifzone 2 aber vier Stunden. In Zone 2 gibt es auch Dauerparkplätze. Für sie soll eine Tagesgebühr von 5 Euro oder eine Monatsgebühr von 38 Uhr erhoben werden. Die Monatsgebühr gilt auch in der günstigeren Tarifzone 3 am Bahnhof.

Tarifzone 3 (Bahnhofs-Parkhaus mit angrenzenden Parkplatz): Bisher ist Parken hier kostenlos. Doch die Gebühren werden unter denen in Tarifzone 2 liegen: 10 Cent für die erste halbe Stunde, 20 Cent für jede folgende Stunde, 1 Euro am Tag und 20 Euro im Monat. Wie in der Tiefgarage gibt es keine Höchstparkdauer.

Bewohnerparkzonen: Sie können außerhalb der Tarifzonen dort ausgewiesen werden, wo Ausweichbewegungen zu vollgeparkten Straßen führen. Allerdings muss dies erst nachgewiesen werden. Die Untersuchungen sollen möglichst schnell nach der Einführung der Tarifzonen beginnen. In diesen Straßen können Bewohner Jahresparkausweise für 25 Euro erwerben. Am Bewohnerparken in der Altstadt ändern sich nichts.

Sind Monatstickets an ein Fahrzeug gebunden oder übertragbar? Vorgesehen sind beide Möglichkeiten. Wer das Monatsticket per „SMS-Parken“ kauft, muss sein Kennzeichen angeben. Wer es an einem der neuen Parkautomaten löst, muss das nicht.

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