Firma „heizte“ mit Ethanol: Explosion verletzte Mitarbeiterin

10.12.2015, 08:42 Uhr

Der 51-jährige Chef und seine ehemalige mittlerweile 20-jährige Angestellte Beate K. (Name geändert) mussten sich deshalb unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung und der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion verantworten.

Um Heizöl zu sparen, so Staatsanwalt Dr. Ulf Skibelski, sei Andreas S. (Name geändert) auf die Idee gekommen, die Temperatur in einem Raum, in dem mehrere Frauen an Maschinen arbeiteten, etwas angenehmer werden zu lassen. Zwischen sieben und zehnmal, so Beate K., habe sie miterlebt, dass Andreas S. auf einer Länge von mehreren Metern und auf einer Breite von etwa 60 Zentimetern die leicht entzündliche Flüssigkeit auf dem Boden ausgebracht und entzündet hatte. Der Effekt: Steigerung der Raumtemperatur um circa drei Grad.

Halle wieder furchtbar kalt

Die Frauen arbeiteten des Öfteren in Decken eingewickelt, in wärmender Kleidung und in Winterstiefeln. Als es in der Halle wieder einmal furchtbar kalt war, tat es die 20-Jährige am 24. Oktober 2014 ihrem Chef gleich. „Er ist als schlechtes Beispiel vorangegangen“, so Richter Hader.

Mit verhängnisvollen Folgen: Weil die brennende Menge Ethanol nicht so heizte wie gewünscht, „schürte“ Beate K. mit einigen Spritzern nach. Während des Ausschüttens gab es eine Explosion. Die Hose der 20-Jährigen brannte, Haare waren versengt, die Augenbrauen verschmort.

Vier Prozent Haut verbrannt

Doch wesentlich schlimmer erwischte es eine 38-jährige Kollegin aus dem Landkreis Roth. Thermoboots, Hose, Pullover und Haare fingen Feuer. Vier Prozent der Körperoberfläche waren verbrannt. Zwei Wochen lang wurde sie stationär behandelt, danach folgten ein halbes Jahr lang im Zweitagesrhythmus unendlich schmerzhafte Verbandswechsel. Tiefe und schmerzhafte Narben werden vor allem an den Füßen bleiben.

Nur eine Mitarbeiterin sagte als Zeugin, dass sie über das Gefahrenpotential der in der Firma verwendeten Farben aufgeklärt wurde. Die Angeklagte Beate K. und ihre schwer verletzte Kollegin verneinten das. Vor allem die 20-Jährige hatte aber auch Lob für ihren Chef: „Er hat pünktlich und gut bezahlt. Ich war froh, dass ich ihn hatte, dass ich Arbeit hatte.“

Gutachter in diesem Fall waren eine Vertreterin des Gewerbeaufsichtsamtes sowie „der“ Sachverständige für Brände und Explosionen in Bayern, Dr. Ing. Peter Schildhauer aus Zorneding in Oberbayern. Letzterer machte vor allem deutlich, dass niemand vorhersagen, geschweige denn beurteilen kann, wann beim Abbrennen von Ethanol die Explosionsgrenze erreicht ist. „Jede Zündquelle muss vermieden werden“, sagte Schildhauer. Denn wenn es brenne, dann sei „nichts aufzuhalten.“ Ethanol als Heizmittel, das gehe „gar nicht“.

Richter Hader war schließlich der Meinung, dass beiden Angeklagten kein Vorsatz nachzuweisen ist. Er schlug die Einstellung der Verfahren gegen eine Geldauflage vor. Zu zahlen an die Hauptgeschädigte, sozusagen als Schmerzensgeld.

6000 Euro Schmerzensgeld

Anwalt Rudolf Feder als Vertreter der Röttenbacherin, Anwalt Peisl als Vertreter des Firmenchefs und Anwalt Johannes Gruber als Vertreter von Beate K. einigten sich schlussendlich auf eine Geldauflage, und Staatsanwalt Skibelski stimmte zu: 5000 Euro muss Andreas S. an die noch immer traumatisierte ehemalige Mitarbeiterin zahlen, 1000 Euro muss Beate K. berappen.

Jetzt ist zwar für alle Betroffene nicht alles gut. Das Leben muss trotzdem weitergehen: Für die 38-jährige Röttenbacherin, die unter körperlichen und psychischen Schmerzen leidet, und auch für die 20-jährige Beate K. Die junge Frau musste während der Gerichtsverhandlung immer wieder bitterlich weinen, weil sie — wenn auch unabsichtlich — ihrer Kollegin so viel Leid zugefügt hat.

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