Fortschritt bei der Finanzierung: Pflegestärkungsgesetz

5.9.2015, 09:43 Uhr

Durch das zu Jahresbeginn in Kraft getretene „Pflegestärkungsgesetz“ ist die Finanzierung der Tagespflege deutlich verbessert worden. „Jetzt gibt es bei der Pflegeversicherung dafür einen eigenen Topf“, erklärt David Kletke, der Leiter der Tagespflege bei der Arbeiterwohlfahrt in Schwabach.

Ein Beispiel: Ein Demenzpatient der Pflegestufe eins erhält für die Tagespflege bis zu 689 Euro im Monat. Bei der Awo liegt der Tagessatz für die Pflege bei 28,23 Euro. Es lassen sich somit 24 Tage finanzieren, also letztlich alle Wochentage. Die Angehörigen müssen aber auch einen Eigenanteil bezahlen: für Essen und Trinken und als eine Art Miete. So schreibt es das Gesetz vor. Dieser Anteil liegt bei 17,59 Euro pro Pflegetag.

Allerdings zahlt die Pflegeversicherung eine „zusätzliche Betreuungsleistung“ von — je nach Schwere — 104 oder 208 Euro pro Monat. Damit kann zumindest ein Teil des Eigenanteils finanziert werden. Außerdem erhalten pflegende Angehörige auch Pflegegeld.

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