Gericht: Erboster Vater verprügelte 17-Jährigen

10.3.2018, 05:58 Uhr

Die geschilderte Szene stammt nicht aus einem Drehbuch für einen Film, sondern ereignete sich tatsächlich so. Und das eben Geschilderte war nicht alles, was der 17-Jährige Marco (alle Namen geändert) aushalten musste. Von dem damals 19-jährigen Benedikt V., Fahrer des SUV, wurde er auch noch über die Straße geschleift, gegen einen Gartenzaun gedrückt und bedroht. Der 44-Jährige schickte nach der Prügelattacke einen Fußtritt in den Rücken hinterher und nötigte den jungen Mann, seine Anzeige zurückzunehmen.

Drohungen per WhatsApp

Der Grund der Auseinandersetzung? Der 17-Jährige hatte Stress mit dem Sohn des 44-jährigen angeklagten Stefan K. Und der war überzeugt, dass die Moped-Clique von Marco Böses will, waren doch per WhatsApp Drohungen hin- und hergeschrieben worden.

K. ließ sich also nach Rednitzhembach fahren, um für seinen Sohn die Angelegenheit zu klären. "Ich wollte den Streit schlichten", sagte er.

Dass es überhaupt keine gute Idee war, nach Rednitzhembach zu fahren, räumte er mehrmals ein, denn Stefan K. hatte jede Menge Vorstrafen und stand unter Bewährung. "Das hätte mir nicht passieren dürfen", sagte K., doch sei er geschockt gewesen, als er vor Ort die vielen Kumpels von Marco entdeckte. "Ich dachte, die wollen meinen Sohn verprügeln."

"Dezent im Hintergrund"

Die Kumpels sahen das freilich ganz anders. Sie berichteten dem Jugendgericht, dass sie zwar da waren, sich aber dezent im Hintergrund gehalten hätten. "Wir wollten uns in den Streit nicht einmischen", sagte ein 18-jähriger Azubi. Und als Marco verprügelt wurde, habe man sich aus Angst, selbst die Faust zu bekommen, nicht einzugreifen getraut.

Obwohl Stefan K. und Benedikt V. geständig waren, hörte sich Jugendrichter Reinhard Hader alle seinerzeit anwesenden jungen Leute an. Er wollte sich ein genaues Bild von der Situation machen und fand es positiv, dass die beiden Angeklagten im Vorfeld des Prozesses bereits einen Täter-Opfer-Ausgleich vereinbart hatten. Demnach wurden dem Opfer über die Anwaltskanzlei Heckel/Dr. Kühnast (Schwabach) bereits jeweils 1000 Euro Schmerzensgeld überwiesen.

Hohes Aggressionspotenzial

Staatsanwalt Klaus Hellein beantragte für Stefan K. ob dessen "enormen Aggressionspotentials" ein Jahr und zehn Monate Haft; bei Benedikt V. wollte er mit einem Dauerarrest von drei Wochen "erzieherisch einwirken." Der Richter verurteilte Stefan K. dann aber wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe. Benedikt V. kassierte neun Monate Jugendstrafe auf Bewährung.

"Wenn ein 19-Jähriger einen 17-Jährigen umhaut, dann muss ich hingehen und sagen, dass das nicht geht", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung in Richtung des 44-Jährigen, und: "Wenn ich unter Bewährung stehe, dann heißt das Hände hoch und weg." K. habe eine nicht nachvollziehbare brutale Tat begangen, und "bei so einer brutalen Tat müssen wir unsere Rechtsordnung verteidigen."

Hoffentlich eine Lehre

Bei dem "fitnessgestählten" Benedikt V. war Reinhard Hader überzeugt, dass dem die Bewährungsstrafe eine Lehre sein wird. "Bei einem Faustschlag ins Gesicht muss ich eine Freiheitsstrafe verhängen", sagte der Richter, sah aber keinen Grund, den mittlerweile 20-Jährigen sofort einzusperren. Der junge Mann muss aber zur Erinnerung an seinen Ausraster noch 1000 Euro an die "Initiative für familiäre Kleinstheime" in Schwabach überweisen.

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