Glosse: Wenn man Don Corleone in Schwabach trifft

5.11.2017, 05:58 Uhr
Was Don Corleone mit dem Schwabacher Straßenverkehr zu tun hat? Lesen Sie selbst...

© dpa Was Don Corleone mit dem Schwabacher Straßenverkehr zu tun hat? Lesen Sie selbst...

Das "Goldrichtig?!?" ist normalerweise ein Hort des Friedens und der Freude. Späßchen hier, Späßchen da, tut ja keinem weh. Heute ist das anders. Wir müssen uns um zwei Bürger kümmern, die sich sehr über etwas aufregen. Es handelt sich zwar in beiden Fällen eigentlich um eine Bagatelle, aber der Ärger hat schon eine gewisse Berechtigung.

So schreibt uns ein Leser, dass er wegen Falschparkens zehn Euro überweisen soll. Seinen Wagen hatte er in einem verkehrsberuhigten Bereich abgestellt, in dem es keine gekennzeichneten Parkflächen gibt – deshalb das Ticket. Unser Leser stellt diese Umstände überhaupt nicht in Frage. Was ihn ärgert? Er habe gleich in der Nähe jede Menge andere geparkte Autos gesehen, "mit noch von Nebelnässe überzogenen Scheiben". Autos also, die mindestens genauso lange wie seines im selben verkehrsberuhigten, aber nicht als Parkplatz ausgeschilderten Bereich geparkt waren.

Jetzt wird's politisch

Und jetzt wird’s politisch: Der Mann vermutet, dass das große "N" auf seinem Kennzeichen der Grund für die Ungleichbehandlung darstellen könnte. Womöglich gelte für Anwohner mit Schwabacher Kennzeichen ein anderer Maßstab.

Nun können wir vom Tagblatt die Geschichte nicht überprüfen und werden uns ganz bestimmt nicht einmischen. Aber wenn die Situation so war, wie sie unser Leser darstellt, dann haben wir schon ein bisschen Verständnis für seinen Ärger. Zumal eine soeben durchgeführte Umfrage in der Redaktion ergab, dass verkehrsberuhigte Bereiche in Schwabach regelmäßig als Parkplatz missbraucht werden – Kennzeichnung hin oder her.

Bitte kommen Sie wieder!

Der geplagte Nürnberger schreibt dann noch, er werde seine Einkäufe in Zukunft nicht mehr in Schwabach machen. Von uns deshalb der ernst gemeinte Appell: Vergessen Sie die zehn Euro und kommen Sie bitte wieder! Wir können es uns nicht leisten, noch mehr Einkäufer für den ohnehin gebeutelten Einzelhandel der Innenstadt zu verlieren.

Und das mit dem Kennzeichen ist ja auch erklärbar. Wenn ein Fürther ("Fahrer übt") am Ring in zweiter Reihe parkt, oder ein Rother ("Raser heizt") mit 80 übers Kopfsteinpflaster fegt, dann hat jeder Verständnis dafür, sie wissen es nicht besser. Von einem Nürnberger aber erwartet man stets vorbildliches Verhalten im Straßenverkehr.

Nettes Angebot

Apropos Verkehr, wir müssen uns noch mit einem zweiten Fall beschäftigen. Ein anderer Tagblatt-Leser soll 15 Euro bezahlen. Auch er stört sich nicht an der Strafe an sich und gibt auch zu, dass er in einer Tempo-30-Zone mit 37 km/h unterwegs war. Er fühlt sich wegen einer Formulierung in der ihm zugegangenen Verwarnung veräppelt. Dort heißt es: "Es wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro angeboten."

Nun ist das zwar die übliche Formulierung, denn ein Bußgeldverfahren wird nur eingeleitet, wenn der Verwarnte nicht mit der angebotenen Zahlung einverstanden ist. Für unseren Leser klingt es trotzdem wie Hohn. Denn nimmt er das nette Angebot nicht an, wird ihn die Sache sicher mehr kosten als 15 Euro. Es handelt sich, ganz im Sinne des berühmten Don Corleone, um ein Angebot, dass er nicht ablehnen kann.

So. Nachdem die ernsten Themen abgearbeitet sind, können wir nächste Woche wieder Witzchen reißen.

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