"Ich hoffe, dass ich bald wieder normal sein werde"

12.5.2017, 05:58 Uhr

Schon seit längerer Zeit hatte der zurzeit arbeitslose Einzelhandelskaufmann seinem 14- jährigen Sohn, der bei der Mutter in Schwabach lebt, den monatlichen Unterhalt in Höhe von 255 Euro vorenthalten. Bis zum 31. Dezember 2016 summierte sich der Betrag auf 2176,80 Euro, rechnete Staatsanwalt Maximilian Schulte vor. Nach neuesten Berechnungen des Jugendamtes müsste B. seit diesem Jahr 364 Euro monatlich bezahlen, doch auch das hat der 38-jährige Nürnberger nicht getan.

Günther B. entschuldigte sein Fehlverhalten mit momentaner Arbeitslosigkeit (seit Dezember 2016), vor allem aber mit seiner Spielsucht und Angstzuständen, durch die er sich nicht mehr auf die Straße traue. Er habe Ende Mai einen Termin beim Psychiater und hoffe, wieder in die Spur zu kommen, sagte er reumütig.

Geldstrafe kontraproduktiv

Spielsucht hin, psychische Probleme her: Maximilian Schulte klärte den Angeklagten auf, dass die Verletzung der Unterhaltspflicht mit Geld-oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu ahnden ist. Da die finanzielle Lage des 38-Jährigen mit monatlich 635 Euro Arbeitslosengeld nicht gerade rosig ist, beantragte er eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Er werde sich das Urteil zu Herzen nehmen, war der Vertreter der Anklagebehörde überzeugt.

Auch Richter Michael Schlögl war der Meinung, dass eine Geldstrafe kontraproduktiv wäre. Er verurteilte Günther B. zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung (drei Jahre). Auch wenn die Spielsucht im Raum stehe, so dürfe es nicht sein, "dass Ihr Kind auch noch darunter leidet", meinte Schlögl. Er machte dem Vater dennoch zur Auflage, vom Arbeitslosengeld monatlich 50 Euro für seinen Sohn abzuzwacken.

Keine Kommentare