Junger Flüchtling darf nicht als Altenpfleger arbeiten

4.9.2017, 05:58 Uhr
Junger Flüchtling darf nicht als Altenpfleger arbeiten

© Foto: Arbeiterwohlfahrt

Händeringend sucht sie nach Nachwuchs für die oft kräftezerrende Altenpflege. Mit Shinwari hatte sie nun einen "guten Mann", wie sie sagt, an der Hand.

Und auch der junge Afghane war motiviert, am 1. September als Altenpflegehelfer ins Arbeitsleben zu starten. Selbst der Arbeitsvertrag war bereits unterschrieben, wie beide erklären. "Ich mag den Kontakt zu älteren Menschen", erklärt der 18-Jährige, der 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland kam, seine Berufswahl.

Papiere nicht beglaubigt

"Doch Schubert und Shinwari machten ihre Rechnung ohne die zuständige zentrale Ausländerbehörde der Regierung von Mittelfranken, die dem jungen Flüchtling aufgrund seiner nicht beglaubigten Identitätspapiere keine Arbeitserlaubnis erteilte", so AWO einer Pressemitteilung.

Eine Begründung, die nicht nur der Integrationsmanagerin des AWO-Kreisverbandes, Dr. Rezarta Reimann, sauer aufstößt: "Gerade in Afghanistan ist es teilweise sehr schwer bis unmöglich, Identitätspapiere zu beschaffen. Aber auch Geflüchtete, die diese Papiere haben, bekommen zuerst keine Genehmigung", erklärt Reimann. "Denn oft werden diese Identifikationspapiere für gefälscht gehalten und müssen von Behörden in Afghanistan beglaubigt oder ganz neu erstellt werden. Ein Prozess, der sich Monate hinziehen kann und die Jugendlichen wie Shinwari daran hindert, eine Arbeit oder Ausbildung zu beginnen."

Denn vor dem gleichen Problem stehen derzeit auch viele andere der sich in AWO-Betreuung befindlichen jungen Asylbewerber. Nach dem erfolgreichen Besuch eines Integrationskurses oder gar dem Erreichen eines Schulabschlusses gelang es ihnen, einen Ausbildungsplatz zu ergattern. Diesen zum 1. September tatsächlich antreten dürfen sie indes nicht.

"Wenn auch die deutschlandweit erlassene ,3+2 Regelung’ Arbeitgebern sowie jungen Asylbewerbern eigentlich Rechtssicherheit und vor allem Planungssicherheit geben soll, weigert sich die zuständige Behörde in Zirndorf nun mit dem Argument der fehlender Identitätspapiere, die notwendige Zustimmung zur Ausbildung zu geben", erklärt die zuständige Leiterin des AWO-Jugendreferats, Susanne Lindner.

Doppelter Nachteil

Für den AWO-Kreisvorsitzenden Hartmut Hetzelein ist das ein "gesellschaftspolitischer Skandal". So werde auf der einen Seite arbeitswilligen Flüchtlingen doch die Möglichkeit einer Erwerbtätigkeit als wichtige Komponente einer gelingenden Integration vorenthalten. "Auf der anderen Seite stehen wir vor dem Problem, geeignetes Fachpersonal für unsere Betriebe zu finden."

Auch Yvonne Schubert und Amirullah Shinwari können angesichts dieser Situation nur mit dem Kopf schütteln: Da steht die dringend benötigte zukünftige Nachwuchskraft an der Eingangspforte des Schwabacher AWO-Pflegeheims, zum Arbeitsbeginn eintreten darf der junge Mann jedoch nicht.

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