„Keine Aktion Rechtsradikaler“

31.10.2012, 08:11 Uhr

Das Zeigen der Fahne ist nach Gesetzeslage nicht verboten, jedoch findet dieses Symbol vor allem in rechtsradikalen Kreisen Verwendung. Nach heftigen Protesten aus der Nachbarschaft und Intervention der Behörden war die Fahne nach einigen Tagen wieder verschwunden.

Noch nicht beendet sind polizeiliche Ermittlungen zu einem angeblichen Straßenfest, das im Hochgericht unter dem Motto „Für ein buntes Schwabach“ als Protest gegen das Hissen der Fahne stattgefunden hat (wir berichteten). Hier prüft die Polizei, ob die Veranstaltung im Einklang mit dem Versammlungsgesetz stand.

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