Keine Bewährung nach Prügelattacke in Schwabach

31.1.2019, 11:41 Uhr

Es war der 30. März 2018, gegen 2.45 Uhr. Ein Paar befand sich nach einem Lokalbesuch in der Innenstadt auf dem Nachhauseweg in der Penzendorfer Straße. Etwa auf Höhe des Alten Friedhofs bemerkten der 31-Jährige und seine 26 Jahre alte Begleiterin zwei Jugendliche, die offenbar Spaß daran gefunden hatten, sich an Verkehrsschildern zu schaffen zu machen, sie umzudrehen. Auch ein Gullideckel wurde herausgehoben.

Die beiden sprachen die zwei "Spaßvögel" – einer wurde zwischenzeitlich vom Amtsgericht Nürnberg zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheits-strafe verurteilt – an, forderten sie auf, den Unfug zu lassen. Der Dialog – so erinnerten sich sowohl der Angeklagte als auch die beiden später Geschädigten bei der Gerichtsverhandlung – lief in absolut harmloser Atmosphäre ab, eher spaßig.

Nachdem sowohl die beiden Spätheimkehrer als auch die Jugendlichen die Eisenbahnunterführung der Penzendorfer Straße durchquert hatten, machte sich der 17-Jährige am Außenspiegel eines geparkten Fahrzeugs "zu schaffen": Mit der Faust drosch er gegen den Spiegel, sodass dieser nach vorn klappte. Erneut wandte sich der 31-Jährige an das Duo. Man solle damit aufhören, schließlich handele es sich um fremdes Eigentum, das Gefahr laufe, beschädigt zu werden.

Mit Fäusten und Füßen

Diese erneute "Einmischung" war es möglicherweise, die die Situation zum Eskalieren brachte. Er habe sich provoziert gefühlt, so der Angeklagte. Der damals 17-Jährige schlug dem 31-Jährigen prompt die Faust mitten ins Gesicht. Eine Rangelei schloss sich an, in deren Verlauf der Geschlagene immer wieder versuchte, die Angreifer zu beschwichtigen. Er wolle nur in Ruhe nach Hause gehen, wolle keinen Stress. "Aber ich", entgegnete der 17-Jährige, worauf sein bereits zur Haftstrafe verurteilter Begleiter das Opfer festhielt, um so den Schlägen des 17-Jährigen "freie Bahn" zu ermöglichen. Zahlreiche Fausthiebe auf den Hinterkopf habe er wahrgenommen und als er bereits auf dem Boden gelegen sei Schläge und Tritte gegen seinen Kopf. Die Freundin versuchte, die Angreifer wegzuziehen, doch sie wurde weggeschubst, stürzte zu Boden. Die Schläge prasselten weiter auf den 31-Jährigen ein.

Später notieren die behandelnden Ärzte auf ihren Attesten unter anderem eine achtfache Fraktur des Nasenbeins, einen Bruch der Kieferhöhlenwand, Gehirnerschütterung sowie Gehirnschwellung. Die junge Frau erlitt eine Gehirnerschütterung sowie Nasenbein- und Steißbeinprellung.

Weitere Operation

Der 31-Jährige schilderte vor Gericht, wie die Verletzungen sein Leben verändert haben, welche gesundheitlichen und beruflichen Beeinträchtigungen er nach wie vor habe. Noch sei auch völlig unklar, welche Spätfolgen zurückbleiben. In einigen Monaten muss sich der Mann einer weiteren Operation unterziehen. Mit einem Stück Rippe soll versucht werden, die zerstörte Kieferhöhlenwand zu stabilisieren.

"Die Aussage des Opfers hat alle sehr betroffen gemacht", so Richter Hader in der Begründung des Urteils. Es sei völlig unklar, ob es dem 31-Jährigen jemals wieder vernünftig gehen werde. Der Verurteilte könne von Glück sagen, dass sein Opfer überhaupt überlebt habe. "So eine brutale, absolut sinnlose Tat habe ich schon viele Jahre nicht mehr erlebt", so der erfahrene Amtsrichter. An dieser Einschätzung des Gerichts hatte auch der Bericht von Jugendgerichtshelfer Jürgen Richter nichts geändert, der von einer günstigen Sozialprognose für den Angeklagten gesprochen hatte: Er hat zwischenzeitlich eine Lehrstelle angetreten und nimmt an einem sozialen Trainingskurs zum Thema "Konflikt" erfolgversprechend teil.

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