Klagen über die Kreisumlage, aber nicht dagegen

21.10.2017, 15:00 Uhr
Klagen über die Kreisumlage, aber nicht dagegen

© Robert Gerner (Archiv)

"Die Geschichte ist bei uns schon Thema", räumt Jürgen Lafère, der Kämmerer des Landkreises Roth, ein. Dennoch sieht er derzeit keine Gefahr, dass auch er in die Schatulle greifen und Gelder in Millionenhöhe zurück erstatten muss. Denn: Gegen die Kreisumlagenbescheide in den vergangenen Jahren wird zwar in diversen Stadt- und Gemeinderatssitzungen immer wieder gewettert. Positiv besetzt ist der Begriff also nicht. Doch vor Gericht gezogen ist deswegen noch niemand.

Transparenter Prozess

Jürgen Lafère glaubt auch zu wissen warum: "Bei uns ist das ein sehr transparenter Prozess", findet er. Er selbst stehe allen Fraktionen für Gespräche zur Verfügung. Bei den Bürgermeisterdienstbesprechungen werde im Vorfeld der Haushaltsberatungen über den Kreisumlagensatz gesprochen. "Ich denke, wir haben immer einen guten Ausgleich zwischen den Interessen des Landkreises und den Interessen seiner Gemeinden hinbekommen."

Davon ist man bis vor kurzem allerdings auch im Landratsamt Forchheim ausgegangen. Doch die Verwaltungsrichter bemängelten, "dass eine bloße Information der Gemeinden im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung nicht genüge. Und: Der Landkreis hätte sich vor Erhebung eines Umlagesatzes genau über die finanzielle Leistungsfähigkeit seiner Gemeinden informieren müssen.

Das wiederum findet Jürgen Lafère schwierig. Selbstverständlich wisse er in Grundzügen, wie die 16 Gemeinden finanziell aufgestellt seien. Doch während der Landkreis seinen Haushalt immer schon im Dezember verabschiede, würden mit Ausnahme von Rednitzhembach die Gemeinden erst zu Beginn des neuen Jahres in die Beratungen einsteigen. "Da kann man im November oder Dezember noch nicht über jedes Detail Bescheid wissen", so der Kreiskämmerer.

Mehr als 50 Millionen Euro

Die Landkreise werden von den Bundesländern zur Erfüllung ihrer Aufgaben finanziell ausgestattet – und sie dürfen darüber hinaus einen bestimmten Prozentsatz der gemeindlichen Steuereinnahmen abgreifen. Den prozentualen Satz legt der Kreistag jedes Jahr aufs Neue fest. Die Gemeinden haben dabei grundsätzlich kein Mitspracherecht.

Die Zahlungen der Gemeinden an die Landkreise werden „Kreisumlage“ genannt. Im Landkreis Roth sind das pro Jahr mehr als 50 Millionen Euro, wobei Roth und Wendelstein die mit Abstand größten Umlagenzahler sind. Die Einnahmen kann der Landkreis Roth aber bei weitem nicht vollständig behalten. Knapp die Hälfte – rund 25 Millionen Euro – reicht er an den Bezirk als Bezirksumlage weiter.

Rücklage gegen Pflichtaufgabe

Im Fall Forchheim hatte die Stadt Forchheim dem Landkreis vorgeworfen, über den Kreisumlagensatz einen so hohen Anteil der kommunalen Steuereinnahmen abzugreifen, dass vor Ort selbst Pflichtaufgaben nicht mehr zu stemmen gewesen seien. Konkret ging es um eine Schule, deren Generalsanierung die Stadt um vier Jahre verschoben hatte, weil das Geld nicht vorhanden gewesen sei. Gleichzeitig hatte der Landkreis offenbar erhebliche Rücklagen in achtstelliger Höhe aufgebaut.

"Hier unterscheiden wir uns", sagt Jürgen Lafère. Natürlich verlange auch der Landkreis Roth seinen Gemeinden einiges ab – die von den Gemeinden zu bezahlende Kreisumlage beläuft sich auf inzwischen weit über 50 Millionen Euro pro Jahr und ist damit Lafères wichtigste Einnahmequelle. Tendenz steigend. Doch das Geld fließe zeitnah in den laufenden Verwaltungsbetrieb – oder in konkrete Projekte wie Schul- und Straßenbauten.

"Niemand wird klagen"

Lafère muss insofern nicht befürchten, dass eine der 16 Gemeinden im Landkreis Roth demnächst gegen die Kreisumlage beziehungsweise dessen Höhe vor den Kadi zieht. Werner Bäuerlein, als Kreisvorsitzender des Bayerischen Gemeindetags gewissermaßen der Sprecher der 16 Bürgermeister im Landkreis Roth, ist überzeugt: "So etwas wird es bei uns nicht geben. Keine Gemeinde zieht das in Erwägung."

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth im Fall Forchheim will der Abenberger Rathauschef nicht überbewerten. "Man muss die genaue Begründung natürlich noch abwarten, aber übertragbar auf uns scheint das nicht zu sein."

Wobei auch Bäuerlein einräumt, dass er, wenn es um die genaue Höhe des Kreisumlagensatz, nicht immer auf der Linie des Kreiskämmerers liegt. Doch es ist halt ein großer Unterschied, ob man im eigenen Rathaus über die Höhe der Kreisumlage klagt – oder vor Gericht dagegen.

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