Konto in Österreich wird Arbeiter zum Verhängnis

17.3.2017, 14:40 Uhr

Es war 2014, als Siggi N. gegenüber einer Gerichtsvollzieherin aus Schwabach angab, dass es nichts bei ihm zu holen gäbe. Ein Konto aber, das er bei einer Bank in Österreich eröffnet hatte, verschwieg er. Im September 2007 hatte der Angeklagte dieses Konto bereits eröffnet, über das letztendlich "alle Alltagsgeschäfte abgewickelt wurden", wie Richterin Birgit Eckenberger feststellte: Regelmäßig wurden Mobilfunkrechnungen abgebucht, N. kaufte bei Real ein und bezahlte viele Dinge des täglichen Lebensbedarfes mit Scheckkarte. Auch das Gehalt einer Firma aus Schwabach wurde nach Österreich überwiesen, "damit Ihre Gläubiger keinen Zugriff" haben, so die Richterin.

Auf dem Konto fanden sich namhafte Beträge: Anfang August 2014 hatte Siggi N. 1800 Euro auf dem Konto, im September rund 1550 Euro, am 1. Oktober knapp 190 Euro, am 3. November 125 Euro und am 1. Dezember gar 6500 Euro. Kurz vorher hatte der Schwabacher 8000 Euro aus einer Erbschaft in Österreich in bar eingezahlt.

"Hohe kriminelle Energie"

"Wir bestreiten nichts", sagte Pflichtverteidiger Manfred Neder (Nürnberg) mehrmals und erklärte, dass sein Mandant zwischenzeitlich eine weitere Eidesstattliche Versicherung abgegeben habe. Während Staatsanwalt Daniel Wagner angesichts der zwölf Einträge im Bundeszentralregister von einer "hohen kriminellen Energie" des Angeklagten sprach, die Verstöße während der Bewährungszeit anprangerte und sechs Monate Freiheitsstrafe forderte, machte Neder vor allem darauf aufmerksam, dass beim Einrücken seines Mandanten auch der Arbeitsplatz weg wäre und "der ganze Laden zusammenbrechen würde". Er bat das Gericht unter Zudrücken "aller Augen und Hühneraugen" um eine Bewährungsstrafe.

Richterin Birgit Eckenberger folgte allerdings dem Antrag des Staatsanwaltes. Auch sie hielt dem 48-Jährigen sein langes Vorstrafenregister vor und meinte, dass ihn selbst eine Gefängnisstrafe (wegen mehrerer Verkehrsdelikte) nicht beeindruckt habe. "Das Urteil ist ein absolutes Mindestmaß", sagte Birgit Eckenberger, eine Bewährung käme nicht infrage. Der Hinweis, dass Siggi N. innerhalb einer Woche gegen das Urteil Berufung oder Revision einlegen könne, sorgte schließlich noch für einen Schmunzler. "Ich glaube, Herr N. weiß, wie das geht", meinte Manfred Neder trocken.

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