„Lockere Bebauung“ für Lohweg-Wochenendhaus-Gebiet

20.3.2014, 09:17 Uhr
„Lockere Bebauung“ für Lohweg-Wochenendhaus-Gebiet

© Gunther Hess

So ganz stimmt das nicht, denn immerhin hat der Marktgemeinderat im August 2012 beschlossen, eine Änderung des Bebauungsplans einzuleiten. Überdies hat im Februar der Bauausschuss mehrheitlich eine Bauvoranfrage befürwortet, die mit dem gültigen Bebauungsplan von 1973 nichts mehr zu tun hat und weit über die Grenzen, die dieser setzt, hinausgeht.

Dabei spielte die vorgesehene und noch längst nicht entschiedene Ausweitung eine wichtige Rolle.

„Lockere Bebauung“ für Lohweg-Wochenendhaus-Gebiet

© Zeichnung: Büro Grosser-Seeger / Markt Schwanstetten

120 Anlieger und Gemeinderäte haben bei der Infoveranstaltung der Gemeinde über die Zukunft des Wochenendhaus-Gebiets Lohweg erfahren, wie sich das Planungsbüro Grosser-Seeger, das im Auftrag der Gemeinde den Entwurf für einen Bebauungsplan erstellt hat, die Zukunft des Gebiets vorstellt.

Das Problem: Etliche Gebäude sind weitaus größer als die zulässigen 54 Quadratmeter, es gibt Schwarzbau-Nebengebäude, außerdem wohnen einige Leute dauerhaft dort, was ebenfalls nicht statthaft ist.

Kein Kanalanschluss nötig

Es gehe darum, Rechtssicherheit für alle zu schaffen und die „Grauzone“ zu beenden, sagte Bürgermeister Robert Pfann. Die Gemeinde habe mit dem Landratsamt geklärt, dass das Gebiet nicht an die Kanalisation angeschlossen werden muss (Kleinkläranlagen reichen), und dass die Straße befahrbar sein muss (geschottert genügt). Ob eine Straßenbeleuchtung kommt, entscheide der Marktgemeinderat.

Diplom-Ingenieur Bernhard Walk erläuterte die Pläne. Demnach soll aus dem Gebiet reines Wohngebiet beziehungsweise allgemeines Wohngebiet werden. Deutlich größere Baufenster (Felder innerhalb der Grundstücke, die bebaut werden dürfen), ein Viertel der Grundstücksfläche darf eingeschossig bebaut werden, Grundfläche/Geschossfläche maximal 150 Quadratmeter, Mindestgrundstücksgröße 450 Quadratmeter, nur Einzelhäuser, nicht zweigeschossig, Kniestock 90 Zentimeter, Pultdächer oder Satteldächer bis 35 Grad.

Stellplätze und Spielplatz

Neu hinzu kommen ein Kinderspielplatz, 40 öffentliche Stellplätze vor allem entlang des Oberen Lohwegs (bereits im ursprünglichen Bebauungsplan vorgesehen, aber nicht verwirklicht), Verlängerung/Weiterbau des Meisenwegs zu einem Rundweg (auch im Sinne der Müllabfuhr, ebenfalls im alten Bebauungsplan enthalten, aber bislang nicht verwirklicht) sowie Eingrünung an den Rändern und dort entsprechend mehr Abstand zwischen den Grundstücksgrenzen und den Baufenstern. Der Ingenieur sprach von einer „lockeren Bebauung“.

In der Diskussion und den Wortmeldungen wurde deutlich, was die Anwohner wünschen oder auch befürchten.

Allgemein begrüßt wurde der Vorschlag, Fräsgut auf die Wege aufzubringen, damit es nicht mehr so staubt. Auch einen gemeinsamen Klärweiher für die ganze Siedlergemeinschaft möchten wohl viele. Eine Grundfläche von bis 150 Quadratmetern hielten einige für viel zu viel. Sie wollen vielmehr den Charme und den Charakter des Wochenendhaus-Gebiets erhalten.

Sorge wurde laut, ob die zusätzliche Bebauung gemäß dem vorgestellten Bebauungsplan-Entwurf nicht auch zusätzlichen Löschwasserbedarf bedeute. Der vorgesehene Weiterbau des Meisenwegs zu einem Rundweg stieß ebenfalls auf wenig Gegenliebe. Dafür müssten Anlieger Streifen ihrer Grundstücke abtreten.

Wolfgang Knörle erklärte, er sei Sprecher für 16 Eigentümer. In deren Namen übermittelte er zusätzliche Forderungen: Die Mindestgrundstücksgröße auf 550 Quadratmeter erhöhen, größere Nebengebäude zulassen, Walmdächer erlauben, Verkehrsberuhigung anordnen, Wegfall der vorgesehenen Eingrünung und dafür Ausweitung der Baufenstern an den Rändern des Gebiets.

Eher in Richtung kleiner

Eher in Richtung kleiner gingen die weiteren Forderungen, die Daniela Drobek im Namen von 35 Eigentümern der „Siedlergemeinschaft“ vortrug: Dauerwohnsitz zulassen, bestehende Bebauung legalisieren, Charakter des Gebiets erhalten, keine höheren Gebäude als die Nachbarbebauung zulassen, keine Doppelhaushälften und Reihenhäuser, Wohnfläche lediglich 90 Quadratmeter beziehungsweise Loggia, Terrasse, Balkon und Nebengebäude in die Geschlossfläche von 150 Quadratmeter einrechnen, Traufhöhe der umliegenden Häuser nicht überschreiten, keine Kniestöcke zulassen (damit keine „heimliche“ Erweiterung der Wohnfläche möglich ist), Mindestgrundstücksgröße rund 500 Quadratmeter.

Deutlich kam die Furcht vor allzu großen Veränderungen zum Tragen. „Ich persönlich wäre am zufriedensten gewesen, wenn alles so geblieben wäre, wie es ist“, sagte ein Mann. „Im Prinzip sind wir auf dem richtigen Weg“, meinte ein anderer. „Halten wir zusammen, dass unsere Idylle dahinten erhalten bleibt“, lautete ein Appell am Schluss (Kommentar: Bungalows für Betuchte neben Wochenendhäuschen).

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