Mehr Geld für Schuldner- und Insolvenzberatung?

27.5.2015, 08:50 Uhr
Mehr Geld für Schuldner- und Insolvenzberatung?

© Foto: Robert Schmitt

Ferner plant das Sozialministerium im Zuge dessen, die Förderung der Insolvenzberatung annähernd zu verdoppeln. Erste Beratungen dazu haben im Sozialausschuss des Landtags bereits stattgefunden.

Nun hat die Awo Roth-Schwabach im Gespräch mit den Landtagsabgeordneten Volker Bauer (CSU) und Helga Schmitt-Bussinger (SPD) auf die Bedeutung dieser Neuerungen hingewiesen und gebeten, sie zu unterstützen.

Die Schuldner- und Insolvenzberatung der Awo in Schwabach und im Landkreis Roth betreut pro Jahr nahezu 400 Frauen und Männer. „,Ich weiß nicht mehr weiter’, heiße es bei den meisten, die zu uns kommen", erklärte Sozialpädagoge Wolfgang Hunner, der in Roth arbeitet. Seine Kollegin Gabriele Albuscheit sitzt in Schwabach. Laut offiziellen Berechnungen sollen 7,5 Prozent der Schwabacher und 5,6 Prozent der Bürger des Landkreises überschuldet sein.

Die Arbeiterwohlfahrt im Kreis Roth-Schwabach ist seit über 20 Jahren Träger der Schuldnerberatung, einer Aufgabe, die sie im Auftrag Schwabachs und des Landkreises übernommen hat. Seit etwas kürzerer Zeit erledigt der Wohlfahrtsverband auch die Insolvenzberatung. Sie dient der Vorbereitung eines gerichtlichen Entschuldungsverfahrens für Verbraucher und ist eine staatliche Aufgabe. „Die konkrete Arbeit lässt sich in der Praxis jedoch nicht trennen, die Zusammenlegung wäre eine echte Verbesserung“, erklärten Hunner und Albuscheit.

Zuschüsse verdoppeln

Diese Meinung teilen das Sozialministerium, die Wohlfahrtsverbände und ihr Zusammenschluss auf Landesebene. Bisher hat der Freistaat die Insolvenzberatung über Einzelfallpauschalen gefördert. Nun plant die Staatsregierung eine Zusammenführung der Zuständigkeit für Schuldner- und Insolvenzberatung bei den kreisfreien Städten und Landkreisen.

Laut einer offiziellen Äußerung des bayerischen Sozialministeriums sollen im Zuge dessen die Zuschüsse von bayernweit 4,2 auf acht Millionen Euro erhöht werden.

Laut Auskunft des Sozialministeriums und des Landkreistags ist diese Summe das Ergebnis gemeinsamer Beratungen im Fachausschuss „Schuldnerberatung“ der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege. „Das ist der Mindestbetrag“, hat die LAG festgestellt.

Für Roth und Schwabach würde die erhöhte Förderung einen Zuschlag von fast 120 Prozent bedeuten. 2014 sind aus München 56 300 Euro für die Insolvenzberatung nach Schwabach und Roth geflossen. Künftig könnten es 123 000 Euro werden. Die Kosten der Awo für die beiden Beratungsstellen lagen 2014 bei 194 000 Euro. Laut Landkreistag sollen die acht Millionen aus dem Staatshaushalt die Personalkosten abdecken. Bei der Awo Roth-Schwabach sind zwei Sozialpädagogen und zwei Halbtagssekretärinnen mit Schuldner- und Insolvenzberatung beschäftigt.

Hilfe zur Selbsthilfe

Sowohl Volker Bauer als auch Helga Schmitt-Bussinger sicherten zu, sich im Sinne der Awo für die Änderungen einzusetzen. Volker Bauer sah in der Schuldner- und Insolvenzberatung „einen echten Mehrwert für die Kommunen“. Denn durch sie werden Menschen in scheinbar ausweglosen Situationen stabilisiert und in Beschäftigung zurückgeführt. „Hilfe zur Selbsthilfe“, so Bauer. „Ich habe zwar noch nie Geschenke der Staatsregierung erlebt“, zweifelte Helga Schmitt-Bussinger etwas an den Ankündigungen aus München, „aber eine solche Entlastung der Kommunen wäre wunderbar“.

Ob die Verdoppelung des staatlichen Förderung allerdings tatsächlich eine Entlastung für Städte und Landkreise bringen wird, ist noch nicht erwiesen. Eine am 1. Juli 2014 in Kraft getretene Reform der Verbraucherinsolvenz könnte nämlich nach Meinung von Experten durchaus zu einer Zunahme der Arbeit und des Aufgabenumfangs der Beratungsstellen führen. Dort ist beispielsweise erstmals eine gerichtliche Vertretung durch die Insolvenzberatungsstellen vorgesehen.

www.sozialministerium.bayern.de/sozial/insolvenzberatung

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