Mit Benzin und Feuerzeug gegen die Zwangsvollstreckung

6.11.2015, 15:50 Uhr

Zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung und 400 Sozialstunden wurde der 44-jährige „Kunde beim Jobcenter“ nun nach einer Schöffensitzung am Amtsgericht Schwabach verurteilt. „Es war die knappste Bewährung, die ich je ausgesprochen habe“, sagte Richterin Dr. Andrea Martin am Ende der Verhandlung. Sie sprach von „skrupellosem Vorgehen“ und „hoher krimineller Energie“ und machte deutlich, dass nur durch das beherzte Eingreifen eines Mannes, der mit einem Feuerlöscher richtig umgehen konnte, kein größerer Schaden entstanden sei.

Das wäre nämlich durchaus möglich gewesen, wie dem Vortrag von Staatsanwältin Nadine Robe und dem Gutachten eines Sachverständigen zu entnehmen war. In der Werkstatthalle lagerte nämlich nicht nur viel Holz sowie Kanister mit Benzin und Öl. Auch Stahlflaschen mit Sauerstoff und dem als sehr gefährlich eingestuften Acetylen befanden sich in dem Raum, dessen Decke zudem mit leicht brennbarem Styropor isoliert war.

Mit sachlichen Worten schilderte der Gerichtsvollzieher aus Schwabach, wie er die Versteigerung vorbereitete. Er wollte gerade noch ein Plakat mit dem Hinweis auf den Termin aufhängen, als er von Jürgen W. gefragt wurde, ob er sich quasi von seinem Auto verabschieden dürfe. Das habe er bejaht, sagte der Gerichtsvollzieher, um dann zu schildern, dass seine Sekretärin, die sich in der Werkstatt befand, „wild schreiend“ und aufgelöst aus der Halle rannte und „Feuer“ rief. Der Sohn des Werkstattbesitzers habe dann mit einem Feuerlöscher die Flammen erstickt, während der Angeklagte dem Treiben in aller Ruhe zugesehen habe.

Die Rechtsanwältin des 44-Jährigen, Susanne Koller, hatte schon zu Beginn der Verhandlung eingeräumt, dass ihr Mandant in der Absicht nach Eckersmühlen gekommen war, „um sein Lieblingsauto zu zerstören“. Es sei aber niemals seine Absicht gewesen, jemanden zu gefährden oder das Gebäude in Brand zu setzen.

Das sah Staatsanwältin Nadine Robe etwas anders. Es sei dem Angeklagten egal gewesen, „ob die Bude abbrennt oder nicht“, sagte sie. Jeder wisse, dass sich in einer Werkstatt brennbare Materialien befinden. Zudem habe Jürgen B. ordentlich Brandbeschleuniger bei sich gehabt. Sie forderte wegen vollendeter schwerer Brandstiftung, versuchter schwerer Brandstiftung und „Verstrickungsbruch“ zwei Jahre und acht Monate Haft ohne Bewährung, da sie auch Menschen gefährdet sah.

Ein Strafmaß, mit dem sich Susanne Koller nicht anfreunden konnte. Ihrem Mandanten sei es ausschließlich darum gegangen, das Auto kaputt zu machen. Er sei total auf die Zerstörung des Fahrzeuges fokussiert gewesen und habe sich in einer Ausnahmesituation befunden. Koller plädierte für eine Freiheitsstrafe in der Größenordnung von einem Jahr und sechs oder acht Monaten und wollte diese zur Bewährung ausgesetzt sehen. Ihr Mandant habe keine Vorstrafen, die irgendwie mit Gewalt zu tun haben. Die bat das Schwurgericht außerdem von einer Geldauflage abzusehen. Arbeiten für eine soziale Einrichtung wäre da besser.

Die Bewährungszeit legte die Richterin schließlich auf fünf Jahre fest. „Sie werden die Sozialstunden bis auf die letzte abarbeiten“, schrieb Dr. Martin dem 44-Jährigen ins Stammbuch. „Und wenn Sie irgendwie zicken, dann werden Sie sitzen.“

Das musste Jürgen W. bereits zwei Monate lang. Denn er war einem früheren Verhandlungstermin ferngeblieben und hatte dem Gericht mitgeteilt, dass er als Entwicklungshelfer in Afrika arbeite. Wenn das Gericht wolle, dass er erscheine, dann sollte man ihm ein Flugticket in Nairobi hinterlegen. Nach seiner Rückkehr wurde W. festgenommen und zu der Gerichtsverhandlung am Donnerstag aus der Haft vorgeführt.

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