Rache für Discoprügelei: 27-Jähriger verurteilt

28.3.2017, 14:36 Uhr

Es war wohl eine Art Racheakt, wegen dem sich der noch 27-jährige Adriano T. (Name geändert) vor dem Schöffengericht verantworten musste. Ein Schaustellerkollege hatte einen der beiden Fußballer, der mit ihm und seiner Schwester in Hilpoltstein in die Schule gegangen ist, als einen der Täter wiedererkannt, die seinen Cousin in der Nürnberger Discothek angeblich grün und blau geschlagen hatten.

Er sollte sich entschuldigen, meinte Adriano T., doch die zwei Kicker vermuteten eine Falle und gaben Fersengeld. Dass er jemanden in der Hektik einen Schlag versetzt haben könnte, räumte der 27-Jährige ein. Das war der erste Vorwurf, den Staatsanwältin Sandra Mahr erhoben hatte.

Er und andere Schaustellerkollegen seien den beiden mutmaßlichen Schlägern nachgerannt, sagte Adriano T. weiter. Die Personalien wollte er festhalten, damit sein Cousin Anzeige erstatten könne. Dass er den Sportler schließlich einholte und festhielt, gab der Schausteller ebenfalls zu. "Es kann schon sein, dass ich ihn dabei mit dem Knie ein paar Mal getroffen habe", wollte T. ebenfalls nicht leugnen, denn das war der zweite Tatvorwurf der Staatsanwältin.

Schläge und Tritte

Ein Security-Mann, der die Streithähne schließlich trennte, bestätigte letzteren Vorhalt. "Er hatte ihn im Würgegriff und traktierte ihn mit Schlägen und Fußtritten", sagte der Aufpasser. Von einem Handy, das geklaut worden wäre, habe der Angeklagte immer wieder geredet, erinnerte sich der Mann vom Sicherheitsdienst, genauso wie der Polizeibeamte, der zum Festplatz gerufen worden war. "Er hat aber keine ernsthaften Anstalten gemacht, das anzuzeigen", sagte der Polizist, und: "Er hat sich wie ein unschuldiges Lamm verhalten."

Die Verletzungsfolgen der Fußballer waren nicht ohne. Von einem blauen Auge und Einblutungen im Auge sowie von Hämatomen an Rücken und Beinen sprach der eine; von einer angeknacksten Hand sowie Kopfschmerzen mit Übelkeit und Erbrechen der andere. Wegen der Schlägerei im WON haben die beiden freilich mittlerweile Post von der Staatsanwaltschaft bekommen.

Handy fiel zu Boden

Die Geschichte mit dem gestohlenen Handy klärte sich ebenfalls auf, da eine Tante des Angeklagten Fotos von den vermeintlichen Schlägern machen wollte, was denen aber nicht so gut gefiel. Bei einer Abwehrhandlung fiel das Mobiltelefon zu Boden, worauf die Frau meinte, dass es geklaut worden wäre und das lautstark kundtat.

Staatsanwältin Sandra Mahr sah den Tatvorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung in zwei Fällen schließlich bestätigt. Vor allem die Aussage des Security-Mannes wiege schwer, sagte sie. Den Hinweis, dass Adriano T. die Personalien der Männer, die in den Nachtstunden vorher seinen Cousin malträtiert haben sollen, feststellen wollte, ließ Mahr als Entschuldigung nicht gelten.

"Sie wollten T. eine Retourkutsche erteilen", meinte die Staatsanwältin und hatte überhaupt kein Verständnis für den 27-Jährigen, der drei Wochen vor dem Vorfall in Hilpoltstein wegen Körperverletzung in zwei Fällen am Amtsgericht Forchheim zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt worden war. Mahr beantragte eine Gesamtstrafe von einem Jahr Freiheitsentzug auf Bewährung und die Ableistung von 200 Sozialstunden.

"Eine Abreibung"

Vollumfänglich folgte Richterin Dr. Andrea Martin diesem Antrag. "Ihr zentrales Interesse war eine Abreibung", sagte Martin. Obwohl zumindest einer der Täter, der seinen Cousin geschlagen haben soll, namentlich bekannt war, hätte sich Adriano T. aus falscher Solidarität instrumentalisieren lassen.

"Selbstjustiz geht gar nicht", mahnte die Richterin den 27-Jährigen. Er solle bei einer ähnlichen Situation in Zukunft das Hirn anschalten und Konflikten aus dem Weg gehen.

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