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Wegen der nicht optimalen „Dachsituation“ des Schulgebäudes kann die lobenswerte Absicht aber bei der praktischen Umsetzung zu Problemen führen, hieß es in der Sitzung. Der Antragsteller soll deshalb die notwendigen Nachweise vorlegen.
Nicht optimal
Eine optimal geeignete „Süddachfläche“ gibt es nicht, weil der Dachfirst nicht von Ost nach West, sondern von Nord nach Süd verläuft. Das Schuldach ist ferner mit Eternitplatten und Kolbermoor-Platten belegt. Bereits jetzt wird bei starkem Unwetter immer wieder Regenwasser in den Dachinnenraum gedrückt, wie Bürgermeister Herbert Bär berichtete. Die Eternitplatten sind zudem nicht mehr die besten. Es wird befürchtet, dass bei der Montage der Photovoltaikmodule die Platten beschädigt werden und damit Undichtigkeiten entstehen. Dies würde mittelfristig zu Schäden am Schulgebäude führen.
Das Gremium beschloss nach eingehender Diskussion mehrheitlich: „Der Antragsteller muss Nachweise bringen, die eindeutig belegen, dass durch die Montage der Photovoltaikanlage keine Schäden an der vorhandenen Dacheindeckung und dem Gebäude auftreten“.
Auch muss dieser akzeptieren, dass bei Dachreparaturen die Ausfallzeit der Stromerzeugung vom Betreiber der Anlage zu tragen ist.
Sollte die Anlage montiert werden können, wird die Gemeinde Rohr bei diesem Dach eine Pacht von drei Prozent der jährlichen Netto-Einspeisevergütung verlangen. Dies ist der Satz, den bisher alle Pächter von gemeindlichen Dächern für die Photovoltaiknutzung an die Kommune abführen. Der Antragsteller hatte einen Festpreis von 1,50 Euro je Quadratmeter Dachfläche geboten.

Bewerbungen für den NN-Kunstpreis werden ab 1. März 2012 entgegengenommen. Die Teilnahmebedingungen finden Sie
hier.