Schwabach: Freispruch nach Prügelei mit Freund der Ex

24.2.2017, 05:58 Uhr

"Ich glaube, dass man hier das falsche Schwein schlachtet", sagte gleich zu Beginn der Verhandlung der Schwabacher Rechtsanwalt Helmut Heckel, der den 41-jährigen Angestellten aus der Goldschlägerstadt verteidigte. Heckel sah nämlich den von Staatsanwältin Monika Memmel angeklagten Einsatz von Pfefferspray gegen den Freund von Klara S. – wir nennen ihn Franz V. – als Notwehrhandlung.

Was war geschehen am 27. Juli vergangenen Jahres? Es gab zwei Versionen. Die Version der Staatsanwältin: Gegen 23.45 Uhr gab es an jenem Mittwoch Streit zwischen Klara und Josef S., weshalb der neue Lebensgefährte der Noch-Ehefrau eingreifen wollte. Franz V. sei von Josef S. mit Pfefferspray angegriffen, gegen einen Gartenzaun geschubst worden und zu Boden gegangen. Das Opfer, das später Anzeige erstattete, beklagte eine Schädelprellung und Schürfwunden.

Andere Version

Die Version von Anwalt Heckel: Wieder einmal tauchte der Liebhaber von Maria S. vor dem Anwesen der getrennt lebenden Eheleute auf. Er hatte gerade einen Einschreibebrief bekommen, in dem ihm der Zugang zu dem Haus verboten wurde. Es gab eine lautstarke Diskussion zwischen Klara S. und ihrem Freund, weshalb Josef S. durch den Hinterausgang in den Garten gegangen sei, "um die Sache zu regeln".

Unvermittelt, so Anwalt Heckel, sei sein Mandant von Franz V. "aus dem Dunkeln" angegriffen worden und dann zu Boden gegangen. Dabei habe sich Josef S. "nach einer Rolle rückwärts" einen komplizierten Unterarmbruch zugezogen, weshalb er noch immer krank geschrieben sei. "Einen zweiten Angriff hat mein Mandant mit dem Pfefferspray abgewendet", sagte der Rechtsanwalt.

Helmut Heckel sprach von einer "Passionsgeschichte" und führte weiter aus, dass dies nicht der erste Vorfall vor dem Haus der Noch-Eheleute gewesen sei. Er legte eine Liste mit mehr als 20 "Ereignissen" vor, bei denen auch immer wieder die Polizei zu Hilfe gerufen werden musste. Und er zeigte Richterin Birgit Eckenberger Ausdrucke von WhatsApp-Nachrichten, in denen sein Mandant vom Lover seiner Frau beleidigt wurde.

Seltsame "Scherze"

Der Angeklagte berichtete zudem vom Diebstahl seiner Autokennzeichen, wodurch Franz V. verhindern wollte, dass er an einem verkaufsoffenen Sonntag zu seinem Arbeitsplatz gelangen konnte. Seine Noch-Ehefrau habe ihm dann die Schilder zurückgegeben.

Josef S. beschrieb Franz V. als einen hochgradig aggressiven Menschen, der auch nicht davor zurückgeschreckt sei, sich als Polizist auszugeben und bei seinem Chef anzurufen, um ihn dort anzuschwärzen. Sein Chef sei gerne bereit, als Zeuge auszusagen, sagte der Angeklagte. Anwalt Heckel wusste schließlich, dass "es jetzt wohl auch eine Anzeige" von Maria S. gegen Franz V. geben soll. Er beantragte die Einstellung des Verfahrens gegen seinen Mandanten.

Staatsanwältin Monika Memmel und Richterin Birgit Eckenberger überlegten nicht lange. Sie verzichteten auf die Einvernahme von Maria S. und Franz V., um nicht noch mehr Öl ins Feuer zu gießen. Die Richterin appellierte bei der Entlassung der Zeugen an "die Vernunft erwachsener Menschen". Vor weiteren Umtrieben vor dem Haus der Eheleute S. riet Birgit Eckenberger Franz V. dringend ab: "Sie haben dort nichts verloren."

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