Streit im Landkreis Roth: Ohrfeige oder nicht? Verfahren eingestellt

9.12.2014, 18:29 Uhr

Vier Zeugen hatte das Gericht zur Verhandlung geladen; gebraucht hat es nur eine, nämlich die Schwester der jungen Frau, die ihren Onkel angezeigt hatte. Rechtsanwalt Mathias Hirschmann aus der Kanzlei Förster und Förster in Schwabach begründete den Widerspruch seines Mandanten damit, dass „wir einen Freispruch wollen.“ Es habe keine Ohrfeige gegeben, so der Advokat.

Und bei der Vernehmung der Schwester des vermeintlichen Opfers wurde schnell deutlich, dass niemand – auch die als Zeugin geladene Mutter nicht – von einer Ohrfeige etwas gesehen hatte. „Meine Schwester wollte nicht, dass der Onkel unsere Wohnung betritt“, sagte die 28-Jährige. Die beiden hätten halt an der Tür hin- und hergeschubst. Mehr nicht. Mehr habe sie nicht gesehen. Die Protokolle von SMS-Nachrichten, in denen die Rede war, dass der Onkel mit „Händen und Füßen eine Tracht Prügel“ von seiner Nichte bekommen hat, waren für die Richterin erhellend, um die Gesamtsituation einzuschätzen. Und es wurde gar etwas poetisch, denn der Onkel schrieb kurz nach dem Vorfall an die 28-jährige Schwester des vermeintlichen Opfers, dass sich „sein Zorn, ähnlich wie der Wind nach einem Gewitter, mittlerweile gelegt hat.“

Die Richterin fragte freilich nach, warum Kemal A. ein so schlechtes Verhältnis zu der jüngeren Nichte hat. Und der 45-Jährige sagte dazu, dass er es als Schande empfand, dass die junge Frau eine Beziehung zu einem verheirateten Mann angefangen hatte. „Das habe ich ihr gesagt“, so der Angeklagte. Und seitdem habe es Spannungen gegeben.

Da Richterin Martin mittlerweile bezweifelte, dass die Anklagebehörde weiter ein „öffentliches Interesse“ zur Verfolgung des Verwandtschaftszwistes hat, regte sie die Einstellung des Verfahrens gegen Kemal A. an. Staatsanwältin Susanne Wolz folgte dem Vorschlag, und so waren Anwalt Mathias Hirsch und auch sein Mandant zufrieden.

„Das wechselseitige Geschubse in der Verwandtschaft, das gehört auf den Privatklageweg“, sagte Richterin Martin. „Das müssen Sie entscheiden, wie es weitergeht.“

Es könne sein, dass der 45-Jährige bei dem Gerangel um Tür auf und Tür zu die junge Frau im Gesicht erwischt hat, meinte die Richterin: „Es darf aber auch nicht sein, dass der Onkel die Nichte reglementiert, wenn ihm was nicht passt “, so Dr. Martin. Hier stehe Aussage gegen Aussage: Im Zweifel dann halt für den Angeklagten.

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