Tödlicher Messerstich: Neun Jahre ins Gefängnis

15.11.2018, 09:30 Uhr
Tödlicher Messerstich: Neun Jahre ins Gefängnis

© Archivfoto: Karg

Am 30. März eskalierte der Streit um die Ehefrau des Verurteilten. Die 34-jährige Kinderpflegerin hatte seit einigen Wochen ein Verhältnis mit dem späteren Opfer. Zeugen berichteten vor dem Landgericht, sie sei als neue Freundin auf einer Familienfeier vorgestellt worden und man habe bereits nach einer Wohnung für die beiden Ausschau gehalten. Die Affäre flog auf und die Frau spielte in der Folge offenbar ein doppeltes Spiel: Ihrem Ehemann gegenüber behauptete sie, sie würde ihren Liebhaber nicht mehr sehen. Mit Chris B. traf sie sich aber trotzdem.

Streit, Gerangel, Messerstich

Am späten Karfreitagnachmittag dann, als die 34-Jährige vor ihrem Haus aus dem Auto ihres neuen Freundes stieg, kam auch Michael K., ihr Ehemann, um die Ecke gefahren. Die Männer stiegen aus, gerieten in Streit und es kam zu einem Gerangel. Am Ende brach Chris B. von einem Klappmesser, das der Angeklagte dabei hatte, tödlich verletzt zusammen.

"Die Kammer ist davon überzeugt, dass der Stich absichtlich geführt wurde", sagte die Vorsitzende Richterin Gabriele Eckert in ihrer Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe billigend in Kauf genommen, dass das Opfer lebensgefährlich verletzt wird. Er habe gewusst, dass ein Stich in die Körpermitte tödlich sein kann.

Staatsanwalt Carsten Schuller hatte zuvor sogar 13 Jahre Haft gefordert. Auch er war nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass K. vorsätzlich gehandelt hat: "Er stach zu, weil er es wollte", so Schuller.

Verteidiger Alexander Horlamus wertete die Bluttat dagegen als tragischen Unfall, der rechtlich als fahrlässige Tötung einzuordnen sei. Der Täter hatte den Einsatzkräften zunächst berichtet, sein Nebenbuhler sei in sein Messer gefallen. Später änderte er diese Aussage mehrmals ab und behauptete unter anderem, dass er beim Sturz in einen Zaun so unglücklich gefallen sei, dass sein Arm unbeabsichtigt in Richtung B. katapultiert wurde.

Wichtiges Gutachten

Wichtig für die Entscheidung des Gerichts war unter anderem das Gutachten eines Rechtsmediziners. Er hatte die Unfallthese angezweifelt. Die bogenförmige Wunde spreche für bewusstes Zustechen, nicht für einen Sturz.

Der Schmerz sitzt bei den Hinterbliebenen ganz offensichtlich immer noch tief. Rund drei Dutzend Familienmitglieder und Freunde des getöteten Chris B. saßen am gestrigen letzten Verhandlungstag im Zuhörerraum des Nürnberger Schwurgerichtssaals. Sie halten sich an den Händen, legen sich tröstend Arme um die Schultern. In seinem letzten Wort bat Angeklagter Michael K. sie um Verzeihung: "Ich wünsche mir jeden Tag, es wäre nie passiert", sagt er.

Keine Kommentare