Unverständnis nach EU-Urteil zum Blutspende-Verbot

5.5.2015, 09:45 Uhr

Schneider hatte, wie verschiedene Homosexuelle-Vereinigungen, gehofft, dass der Europäische Gerichtshof einen Fall aus Frankreich nun anders bewertet. Doch der EuGH hat die Klage abgewiesen (FAZ: Schwule Männer dürfen von Blutspende ausgeschlossen werden).

„Ein Rückschritt“

Marcel Schneider: „Das ist ein Rückschritt für die Rechte von homosexuellen Menschen. Ich halte das Urteil für falsch, denn es müsste bei der Entscheidung pro oder kontra Blutspende mehr auf die Lebensumstände und Lebensweisen der potenziellen Spender geachtet werden.

Und was mich verblüfft: Ich darf zwar weiterhin Organspender bleiben, aber mein Blut will man nicht – dieser Sinn erschließt sich mir nicht.“

Unabhängig davon betont der 46-Jährige, dass Spenderblut „absolut sauber“ sein muss. Das gelte für aber sowohl für homosexuelle als auch für heterosexuelle Spender.

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