Verurteilt: Schwabacher hatte Kinderpornos bestellt

28.12.2017, 05:58 Uhr

Verteidiger Holger Breidbach (Schwabach) äußerte während der Verhandlung immer wieder den Verdacht, dass wohl irgend ein Unbekannter, der seinem Mandanten Böses wollte, dessen Telefonnummer auf einen RTL-Chat eingestellt und mit dieser Nummer über den Kurznachrichtendienst WhatsApp Kinderpornos bestellt habe.

Das schloss freilich ein Beamter eines Fachkommissariats aus Lingen (Emsland) aus, der Holger C. bei den Ermittlungen gegen einen anderen Beschuldigten aus Köln auf die Schliche gekommen war. Im Gegensatz zu Festnetzanschlüssen, bei denen sich mitunter Banden einhacken, sich als Polizeibeamte ausgeben und auf dem Display die Polizeinotrufnummer 110 erscheine, sei dies bei Handys nicht möglich. WhatsApp garantiere zudem, dass Chatverläufe sowie Anrufe mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt seien. Ihm sei noch nie ein Fall untergekommen, bei dem eine WhatsApp-Nachricht fehlgeleitet worden wäre, sagte der Beamte. Die Vermutung des Anwalts, dass hinter der Handy-Nummer des Angeklagten eine andere hinterlegt sei, schließe er nach Stand der Technik aus.

Wegen fünf Fällen von Besitz und Verbreitung von pornografischen Schriften war der Schwabacher ursprünglich angeklagt. Drei wurden eingestellt, sodass sich die Verhandlung auf zwei Vergehen konzentrierte. Dabei ging es um kinderpornografische Videos, in denen ein zwölf- bis 13-jähriges und ein 14- bis 15-jähriges Mädchen zu sehen waren, die sich auszogen und an Brüsten und im Intimbereich streichelten.

Ein "Angebot" von Staatsanwalt Dr. Matthias Engelhardt und Richter Michael Schlögl, das Verfahren abzukürzen, wenn Holger C. 130 Tagessätze zu 45 Euro an die Staatskasse überweist, lehnte der 43-Jährige ab. Er habe damit nichts zu tun, blieb er bei seiner bereits am Anfang des Verfahrens gemachten Einlassung.

Der Staatsanwalt wurde dann deutlich. "Sie sind einschlägig vorbelastet (Anmerkung der Redaktion: Holger C. hat bereits im Jahr 2011 wegen "Besitz von kinderpornografischen Schriften" einen Strafbefehl über 160 Tagessätze zu je 60 Euro kassiert) und haben die Neigung, kinder- und jugendpornografische Videos zu konsumieren", sagte Dr. Engelhardt. Er sah aufgrund der Aussagen der Ermittler aus dem Emsland den Angeklagten überführt. Bei seinem Strafantrag blieb er bei den 130 Tagessätzen zu 45 Euro.

Anwalt Breidbach war noch immer überzeugt, dass man seinen Mandanten reinlegen wollte und man ihm nichts nachweisen kann. Er beantragte Freispruch.

Richter Michael Schlögl folgte dem Antrag der Anklagebehörde. "Sie haben sich bei der Beschaffung der Kinderpornos eines Weges bedient, der klar nachvollziehbar und nicht zu manipulieren war", sagte er, und: "Ich kann den Ausführungen Ihres Anwalts überhaupt nicht folgen." Da die einschlägige Vorstrafe einige Jahre zurücklag, sah Schlögl noch einmal die Möglichkeit einer Geldstrafe. Auch hier folgte der Richter dem Antrag von Matthias Engelhardt: 130 Tagessätze zu je 45 Euro.

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