Zwei Monate Gefängnisstrafe für Türken ohne Pass

30.3.2016, 08:49 Uhr

Seit 1. Dezember 2006 hat Hakan B. (Name geändert) keinen gültigen Pass mehr. 2013 wurde er deshalb zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 15 Euro verurteilt.

Ein Jahr später kassierte der gelernte Tankbauer und zuletzt als Versicherungsmakler tätige Angeklagte eine Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro wegen „Unterlassener Insolvenzantragsstellung“.

Noch immer ohne gültigen Pass musste der 48-Jährige sich nun vor dem Amtsgericht Schwabach verantworten.

„Es tut mir leid“, sagte Hakan B., nach der Verlesung der Anklageschrift. Er sei froh, dass er in Deutschland leben könne, doch wenn er in die Türkei zurück geschickt werde, müsse er ins Gefängnis, da er die 7500 Euro nicht habe, mit denen er sich vom Militärdienst freikaufen könne.

„Sie texten mich hier zu“

Er sprach von Eltern und Familie, die hier leben und redete wie ein Wasserfall, bis Richterin Dr. Andrea Martin der Kragen platzte: „Sie texten mich hier zu wie ein Versicherungsvertreter“, sagte sie und belehrte den Angeklagten, dass die Geschichte mit dem Freikaufen vom Militärdienst seit 2011 kein Thema mehr ist.

Dass er wohl auf Anraten von Pflichtverteidigerin Silke Bienert zwei Tage vor dem Gerichtstermin beim türkischen Konsulat dann doch den „Last-Minute-Pass“ beantragt hat, nahm Staatsanwalt Ranke zwar zur Kenntnis, milde stimmte es ihn aber nicht.

Denn aufgrund der einschlägigen Vorstrafe und der Bewährung wegen des verschleppten Insolvenzverfahrens beantragte er eine Freiheitsstrafe von drei Monaten.

Premiere für Richterin

Anwältin Bienert meinte, dass ihr Mandant diesen „letzten Warnschuss“ sehr wohl verstanden habe. Sie plädierte für eine „milde Strafe“, da sich Hakan B. ja jetzt um das Dokument gekümmert habe.

Richterin Martin sprach schließlich von „einer riesigen Portion Ignoranz“ und meinte, dass das Urteil – zwei Monate Knast – auf den 48-Jährigen einwirken soll.

„Die 158 Euro, die der Pass kostet, hätten Sie sicher schon früher aufbringen können“, war Andrea Martin überzeugt.

Die Richterin schickte Hakan B. zudem mit der Bemerkung nach Hause, dass er der erste Angeklagte war, den sie wegen „Unerlaubten Aufenthaltes ohne Pass“ in ihrer langjährigen Richterkarriere bestrafen musste.

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