Schwabacher Beamtin wegen Strafvereitelung verurteilt

4.11.2017, 06:00 Uhr
Schwabacher Beamtin wegen Strafvereitelung verurteilt

© Thomas Correll

Staatsanwältin Gabriele Ebenhöch hatte wegen vierfacher versuchter sowie vierfacher vollendeter Strafvereitelung im Amt eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren für die Polizistin gefordert. Nach langer Beratung urteilte das Gericht auf eine elfmonatige Bewährungsstrafe. Außerdem muss die Täterin 6000 Euro an das Schwabacher Frauenhaus zahlen.

Die Vorwürfe, die in der Verhandlung zur Sprache kamen, wogen schwer. Die Beamtin — sie ist schon längere Zeit nicht mehr im Dienst — hat demnach im Kommissariat 1 der Schwabacher Kripo zwischen 2012 und 2016 Anzeigen und Verfahren "absichtlich nicht oder bewusst unzureichend" bearbeitet.

Dabei ging es laut Anklage unter anderem um eine angebliche Vergewaltigung in der Behinderteneinrichtung Auhof in Hilpoltstein, Exhibitionismus, Zwang zu sexuellen Handlungen, sexuellen Missbrauch einer Zwölfjährigen durch den Großvater, Versand pornografischer Bilder eines Vaters an seine 13-jährige Tochter oder um die Vergewaltigung einer 16-Jährigen nach einem Kirchweihbesuch in Georgensgmünd. Ein Täter, der vor gut zwei Jahren bei Schwabach versuchte, eine junge Frau zu vergewaltigen, konnte nicht gleich gefasst werden, weil die fragliche Beamtin nachlässig arbeitete. Ein halbes Jahr später versuchte der gleiche Mann dann bei Forchheim, sich an einer Frau zu vergehen. Mittlerweile sitzt er im Gefängnis.

 Frau noch immer in psychiatrischer Behandlung

Die Akten zu all diesen Fällen ließ die kranke Polizistin im Schrank ihres Büros verschwinden. Für ihre Vorgesetzten war das kein Grund, selbst mal nach dem Strand der Dinge zu sehen. Der frühere Leiter des Kommissariats bereitete sich auf den Ruhestand vor, sein Nachfolger konzentrierte sich auf das operative Geschäft, wie er vor Gericht sagte.

In ihrer Urteilsbegründung sagte die Vorsitzende Richterin Andrea Martin, die überforderte Kripo-Beamtin habe durch ihr Verhalten keinen Täter vor Strafverfolgung schützten wollen. Obendrein hätten Dienstaufsicht und Fürsorge gegenüber der Frau "vollkommen versagt. Und "erschreckend" nannte es die Richterin, wie weit die Aussagen von Zeuginnen und den männlichen Vorgesetzten auseinandergingen.

Die Frauen hätten gemerkt, dass mit der Beamtin was nicht stimmte, die Männer dagegen kaum. Dass sich die Angeklagte selbst gegenüber ihrer Ärztin nicht offenbarte und eigenmächtig Medikamente absetzte, wenn es ihr zwischendurch besser ging, wertete die Richterin als typisches Zeichen einer mittelschweren Depression oder gar einer bipolaren Störung. Wann die Kriminalbeamtin in einer depressiven Phase steckte und damit schuldunfähig war, könne im Nachhinein nicht mehr geklärt werden. Die Frau ist noch immer in psychiatrischer Behandlung.