Seit Dienstag gilt das Verbot der Burka in Bayern
1.8.2017, 20:28 UhrDie Gesichtsschleier sind damit künftig unter anderem für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, an Hochschulen und Schulen, in Kindergärten und Kinderkrippen sowie in Wahllokalen untersagt. Gemeinden haben zudem freie Hand, Burka und Nikab bei Vergnügungsveranstaltungen oder Massenansammlungen in Einzelfällen zu verbieten.
Der Landtag hatte im Frühjahr mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern den entsprechenden Vorstoß der Staatsregierung beschlossen.
"Ein kommunikativer Austausch findet nicht nur durch Sprache, sondern auch durch Blicke, Mimik und Gestik statt. Er bildet die Grundlage unseres zwischenmenschlichen Miteinanders und ist Basis unserer Gesellschaft und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung", heißt es in der Gesetzesbegründung.
Eine Verhüllung des Gesichts widerspreche dieser Kommunikationskultur. Deshalb lege man nun bestimmte Bereiche fest, in denen das offene Zeigen des Gesichts "für das Funktionieren unserer staatlichen Ordnung, zur Wahrung der Sicherheit und zur ordnungsgemäßen Durchführung von Wahlen unabdingbar ist und deshalb eingefordert werden muss".
Bei der Burka ist auch die Augenpartie verschleiert. Der Nikab verschleiert das Gesicht, lässt aber einen Sehschlitz zu.
Im Vorfeld der Diskussion hatten vor allem Geschäftsleute in München vor einer allzu strengen Regelung gewarnt, weil Frauen mit Gesichtsverschleierung zur solventen Klientel in den Edelboutiquen Münchens zählen.
Beobachter hatten die Initiative der Staatsregierung als Scheindebatte bezeichnet, die lediglich Vorurteile gegen muslimische Kleidungsvorschriften bediene.
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