Terrorprozess: Münchner "Oldschool Society" wirklich gefährlich?

21.2.2017, 17:01 Uhr
Der wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags auf ein Flüchtlingsheim in Sachsen Angeklagte Andreas H. (von links), Anwalt Michael Rosenthal, Anwalt Alexander Hübner, die Angeklagte Denise Vanessa G., Anwalt Hans-Dieter Stoffer und der Angeklagte Olaf O. stehen in München im Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts. Die Anwälte stellten die Gefährlichkeit der Gruppierung infrage.

© Sven Hoppe/dpa Der wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags auf ein Flüchtlingsheim in Sachsen Angeklagte Andreas H. (von links), Anwalt Michael Rosenthal, Anwalt Alexander Hübner, die Angeklagte Denise Vanessa G., Anwalt Hans-Dieter Stoffer und der Angeklagte Olaf O. stehen in München im Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts. Die Anwälte stellten die Gefährlichkeit der Gruppierung infrage.

Im Münchner Terrorprozess gegen die rechtsextreme "Oldschool Society" hat die Verteidigung die Gefährlichkeit der Gruppierung infrage gestellt. Die Angeklagten seien alles keine Waisenknaben, aber über allgemeines Gerede seien sie nicht hinausgekommen, betonte Rechtsanwalt Michael Rosenthal am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht München. Der Jurist vertritt den 58-jährigen Ex-Präsidenten der Gruppierung.

Dem Maler aus Augsburg sowie drei Mitangeklagten aus Nordrhein-Westfalen und Sachsen wird die Bildung einer terroristischen Vereinigung angelastet, die Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte verüben wollte. Die Bundesanwaltschaft hatte deshalb vor gut einer Woche Haftstrafen zwischen viereinhalb und sieben Jahren gefordert.

Alles sei nur "dummes Gerede" gewesen

Die Anwälte zweifelten am Dienstag insbesondere den Terroraspekt an. Einen Vorsatz, mit Anschlägen Menschen töten zu wollen, könne man aus der Beweisaufnahme nicht herleiten, sagte Reinhard Baehr, Anwalt des 41 Jahre alten Vizepräsidenten aus Bochum. Die Angeklagten hätten immer bekräftigt, dass alles nur dummes Gerede gewesen sei. "Da stellt sich mir die Frage, ob das widerlegbar ist." Die Haftstrafen von bis zu sieben Jahren seien sehr hoch angesetzt angesichts der Tatsache, dass nichts geschehen sei. Vom ursprünglich erhobenen Vorwurf, die Mitglieder hätten im Mai 2015 einen Sprengstoffanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Sachsen vorbereitet, waren die Ankläger abgerückt.

Rosenthal verwies auf die Persönlichkeit der Vier. Die Angeklagten eine das Gefühl, überall zu kurz zu kommen, auch weil sie die Flut an Informationen nicht einordnen könnten. Das sei eine Welt, die zu komplex sei, um verstanden zu werden, "jedenfalls von denen". Das mache ihnen Angst. "Da etabliert sich ein Gefühl, gegen das man mit Fakten nicht ankommt." Für ihn stelle sich die Frage, warum die Ermittler nicht früher eingeschritten seien, obwohl sie die Gespräche und Chats schon länger überwacht hätten: "Hat sich keiner gefunden, der mal Eier in der Hose hat und sagt: Leute, wir hören bei Euch mit?", sagte Rosenthal. Im Verlauf des Verfahrens hatten die Anwälte immer auf die Planlosigkeit der Gruppe verwiesen.

Die Verteidiger des 41-Jährigen Vizepräsidenten forderten Freispruch und hilfsweise eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Die Verteidigung des Anführers will ihren Antrag am Mittwoch stellen. Am Dienstag hatte sie plädiert, ohne sich zum Strafmaß zu äußern.