Tochter stirbt bei Unfall: Eltern verklagen Freistaat

15.3.2018, 07:58 Uhr
Tochter stirbt bei Unfall: Eltern verklagen Freistaat

© dpa

Nach dem Unfalltod einer jungen Frau verlangen die Eltern 26.000 Euro vom Freistaat, weil die Polizei das Wrack mit der sterbenden 24-Jährigen nicht gefunden hat. In erster Instanz sind die Eltern vor dem Augsburger Landgericht gescheitert. Nun muss sich am Donnerstag (14.00 Uhr) das Oberlandesgericht in München mit dem Fall befassen. Die Eltern verklagen Bayern auf die Erstattung der Beerdigungskosten und auf Schmerzensgeld.

Die 24-Jährige hatte im Juli 2015 nachts auf der Autobahn 8 (Stuttgart-München) einen Unfall. Sie war beim schwäbischen Dasing (Kreis Aichach-Friedberg) aus ungeklärtem Grund von der Fahrbahn abgekommen und mit dem Wagen eine Böschung hinabgestürzt. Zwei Zeugen beobachteten den Unfall und alarmierten die Rettungskräfte.

Polizei und Feuerwehr fanden das Auto der 24-Jährigen allerdings in der Dunkelheit nicht. Denn an der Leitplanke und einem Schutzzaun wurden keine Schäden festgestellt, die auf den Unfall deuteten. Vielmehr gingen die Retter davon aus, dass es sich um einen Fehlalarm handelte, weil in der Nähe ein Fahrzeug mit einer Panne stand. Die Beamten glaubten, dass die Zeugen keinen echten Unfall, sondern nur dieses Pannenauto beobachtet hätten.

Verkettung unglücklicher Umstände

Erst am nächsten Morgen, acht Stunden nach dem Unfall, fand ein Spaziergänger das Auto der 24-Jährigen, die Fahrerin war mittlerweile gestorben. Die klagenden Eltern gehen davon aus, dass ihre schwer verletzte Tochter hätte gerettet werden können, wenn sie nachts gefunden worden wäre.

Das Landgericht in Augsburg wies die Klage dennoch ab. Eine fahrlässige Amtspflichtverletzung der Einsatzkräfte liege nicht vor. Die Richter sahen in erster Instanz vielmehr eine nicht vorhersehbare Verkettung unglücklicher Umstände.