Todkranke erschossen – Ex-Mann vor Gericht

31.7.2014, 14:35 Uhr
Todkranke erschossen – Ex-Mann vor Gericht

© dpa

Mit drei Kopfschüssen soll ein 64-Jähriger in der Oberpfalz seine todkranke Ex-Frau erschossen haben. Wegen Totschlags muss sich der Mann seit Donnerstag vor dem Landgericht Weiden verantworten. Laut Anklage hatte er der sterbenskranken 61-Jährigen am 4. Oktober 2013 mit einer Pistole zweimal in die Schläfe geschossen. Anschließend soll er ihr mit einer anderen Waffe in den Nacken gefeuert haben. Der Angeklagte gibt dagegen an, dass seine Ex-Frau den ersten Schuss abgegeben habe. Laut Gutachten ist dies aber nicht möglich gewesen.

Zum Prozessauftakt scheiterte der ehemalige Bauunternehmer mit einem Antrag, seinen Pflichtverteidiger von dem Mandat zu entpflichten. Dieser habe unter anderem ein privates technisches Gegengutachten nicht in Auftrag gegeben. Das Landgericht lehnte den Antrag ab. Das Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagten und Verteidiger sei nicht erschüttert, betonte der Vorsitzende Richter Walter Leupold. Anschließend schwieg der 64-Jährige. Sein Verteidiger geht von einem minderschweren Fall des Totschlags aus oder von Töten auf Verlangen. Das Paar hatte trotz der Scheidung in Weiden zusammengelebt.

Der Bruder des Opfers schilderte als Zeuge, dass die Insolvenz des Bauunternehmens der Grund für die Trennung gewesen sei. "Sie waren nicht einen Tag voneinander getrennt." Auch nach der Krebserkrankung habe sich der Angeklagte immer um sie gekümmert, sie bis zu drei Mal im Krankenhaus besucht. Kurz vor der Tat hatte die 61-Jährige nur noch eine Lebenserwartung von wenigen Wochen oder Monaten.

Festnahme in der Tiefgarage

Nach Aussage des Bruders sagte die 61-Jährige ihrer Mutter, sie wolle in die Schweiz zum Sterben. "Sie hätte sich niemals erschossen. Sie hätte es anders gemacht", betonte der 57-Jährige. Er geht davon aus, dass Angeklagter und Opfer gemeinsam beschlossen hatten zu sterben, er aber dann nicht mehr den Mut gehabt hatte, sich selbst zu töten.

Nach der Tat war der Angeklagte mit 175.000 Euro, Goldmünzen, und Wertsachen nach München gefahren und hatte sich mit der Nichte seiner Ex-Frau getroffen, die als Alleinerbin eingesetzt war. Laut Anklage hatte er ihr mitgeteilt, dass seine Ex-Frau sich selbst erschossen habe. Zur Übergabe der Wertsachen und des Geldes kam es nicht. Der 64-Jährige wurde wenig später in einer Tiefgarage in München festgenommen.

Das Gericht verlas auch einen Abschiedsbrief der 61-Jährigen an ihre Lieblingsnichte. Darin berichtete sie von furchtbaren Schmerzen. "Kein Arzt der Welt kann mich noch retten. Es tut mir leid." Der Prozess geht am Dienstag weiter. Das Urteil wird Mitte August erwartet.