Tote als Empfänger: Sozialarbeiterin veruntreute 440.000 Euro

22.9.2014, 19:58 Uhr

Das Landgericht München I verurteilte die 52-Jährige am Montag wegen Untreue. Sie hatte seit Herbst 2010 immer wieder drei- bis vierstellige Beträge von der Stadtkasse auf ihr eigenes Konto überwiesen - insgesamt rund 440.000 Euro. Ein kleinerer Teil floss auf das Konto ihrer Lebensgefährtin. Als Empfänger des Geldes wurden bereits verstorbene Sozialhilfeberechtigte genannt, in einem Fall eine erfundene Person.

Das umfassende Geständnis der Hauptangeklagten war für das Gericht ein wesentlicher Strafmilderungsgrund. Außerdem hat sie ihren Arbeitsplatz verloren. Ihre mitangeklagte Freundin bekam wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten.

Die 52-Jährige erklärte die Veruntreuung mit ihrer Spielleidenschaft. "Es hat einfach Spaß gemacht", sagte sie im Prozess. Wie viel sie verloren habe, wisse sie nicht: "Ich habe keinen Überblick, das war völlig außer Kontrolle." Ein psychiatrischer Gutachter verneinte aber eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit wegen krankhafter Spielsucht.

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