Tote Teenager in Gartenlaube: Bewährungsstrafe für Vater

26.10.2017, 19:48 Uhr
Nachdem im Januar sechs Jugendliche - darunter zwei seiner Kinder - in seiner Gartenlaube gestorben waren, stand der Vater am Donnerstag erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre auf Bewährung.

© Daniel Karmann/dpa Nachdem im Januar sechs Jugendliche - darunter zwei seiner Kinder - in seiner Gartenlaube gestorben waren, stand der Vater am Donnerstag erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre auf Bewährung.

Bei seinen letzten Worten vor Gericht versagt dem Angeklagten die Stimme. "Es tut mir unendlich leid", kann er noch sagen. Dann weint und schluchzt er so stark, dass er nicht mehr zu verstehen ist. Er ist verantwortlich für den Tod von sechs Jugendlichen. Der 52 Jahre alte Mann aus Arnstein hatte in seiner Gartenlaube einen Stromgenerator aufgestellt, der nicht für Innenräume geeignet und zudem nur mit einer selbst gebauten Abgasleitung versehen war. Die aber ging kaputt. Durch die tödlichen Abgase des benzinbetriebenen Gerätes starben die sechs Teenager, darunter zwei seiner Kinder. Sie hatten im Januar in der Laube den 18. Geburtstag seiner Tochter gefeiert.

Nun ist der Mann wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung. "Der Angeklagte hat durch Fahrlässigkeit den Tod der jungen Leute verursacht", sagte der Vorsitzende Richter Hans Brückner am Donnerstag in seiner Urteilsbegründung. "Die Gefährlichkeit der Abgasleitung war für den Angeklagten erkennbar." Sie sei "erschreckend dilettantisch" gewesen. Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Sie hatte zwei Jahre auf Bewährung verlangt.

"Es sollte ein schöner Geburtstag werden"

Die Tragödie von Arnstein hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Details, die der Angeklagte am ersten Prozesstag von seinem Verteidiger verlesen ließ, gingen vielen nah. Darin erzählte er umfassend von jenem verheerenden Samstag im Januar. Der Familienvater wollte seiner Tochter nur einen wunderbaren Geburtstag bescheren. Dafür organisierte er eigens ein Feuerwerk, besorgte dafür sogar eine Sondergenehmigung, heizte den Holzofen in der Gartenlaube schon Stunden vorher an, stellte die Geburtstagstorte in den Kühlschrank. "Es sollte ein schöner Geburtstag werden", sagte er.

Doch es kam anders. Die Abgase des Stromgenerators hatte der Angeklagte mit einer selbst gebastelten Rohrkonstruktion ins Freie geleitet. Doch diese viel zu lockere und zudem undichte Abgasleitung fiel Gutachtern zufolge im Laufe des Abends zu Boden. Es kam laut Staatsanwaltschaft zu einem heftigen Austritt von Kohlenmonoxid in der Hütte. Unbemerkt. Denn das tödliche Gas ist geruch- und geschmacklos. Die Jugendlichen starben Gutachtern zufolge binnen weniger Minuten. Ihre Party war erst gegen 21/22 Uhr gestartet. Sehr wahrscheinlich erlebten sie Mitternacht nicht mehr.

"Schlimmste Katastrophe seines Lebens"

Der Angeklagte selbst fand die sechs Jugendlichen am nächsten Morgen in der Gartenlaube. Zunächst glaubte er, sie hätten nur zuviel getrunken und würden deshalb noch schlafen. Wenig später wird dem Mann klar, "dass etwas Schreckliches passiert ist". Die Ermittler tappten auf der Suche nach der Todesursache zunächst im Dunkeln. Messungen in dem Gartenhaus hatten einem als Zeugen geladenen Polizisten zufolge keine erhöhten Kohlenmonoxid-Werte in der Luft ergeben. Doch die Rechtsmediziner schafften Klarheit. Bei allen sechs Jugendlichen war das Blut mit so viel Kohlenmonoxid angereichert, dass eine andere Todesursache ausgeschlossen werden konnte.

Der Angeklagte hatte bereits am ersten Prozesstag alle Schuld eingeräumt und die volle Verantwortung für das Unglück übernommen, das er "als die schlimmste Katastrophe seines Lebens" bezeichnet. Dieses Geständnis ließen die Richter positiv in ihr Urteil einfließen. Dass der Mann allerdings auch in der Vergangenheit nachweislich nicht immer allen Geboten und Verboten gefolgt war, rechneten sie ihm negativ an. Der 52-Jährige ist wegen Fahrens ohne Führerschein und ähnlicher Delikte vorbestraft. "Diese Strafen liegen zwar schon einige Zeit zurück", sagte Richter Brückner dazu. Sie zeugten aber von einer gewissen Sorglosigkeit. Und doch ist die menschliche Tragödie ein Schicksalsschlag, an dem auch die Verurteilung nichts ändern wird.

"Strafe bringt uns keine Kinder zurück", hatte einer der Verteidiger in seinem Plädoyer gesagt. Die Bewährung legten die Richter auf drei Jahre fest. Die Verteidiger sagten bereits kurz nach dem Urteil, dass ihr Mandant keine Revision einlegen werde. "Er wird das Urteil annehmen."